Infrastrukturförderung nach dem LGVFG ÖPNV

Land fördert den barrierefreien Umbau von Bushaltestellen in der Stadt Bietigheim-Bissingen im öffentlichen Nahverkehr mit rund 962.000 Euro

Nach erfolgter Mittelzuweisung durch das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg konnte das Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) den barrierefreien Ausbau des Bahnhaltepunkts in Bietigheim-Bissingen mit fast 962.000 Euro fördern.


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Das Ziel dieser Förderung ist es, Menschen mit Handicap einen einfacheren Zugang zum öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu ermöglichen. Zugleich kommt sie allen Nutzerinnen und Nutzern des ÖPNV zugute: Beispielsweise wird auch der Ein- und Ausstieg mit Kinderwagen oder Gepäck deutlich vereinfacht. Mit der Förderung nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) wird so ein bedeutender Beitrag für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im Sinne einer nachhaltigen und klimafreundlichen Mobilität geleistet.

Regierungspräsidentin Susanne Bay wies dazu in Stuttgart darauf hin, wie wichtig Nutzerfreundlichkeit beim Ausbau des ÖPNV sei: „Ein ÖPNV mit Zukunft muss nachhaltig und umweltfreundlich sein. Nutzerfreundlichkeit und den Zugang für alle ist dabei ein zentraler Bestandteil. Daher freue ich mich sehr, dass rund 962.000 Euro Mittel aus dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz in den barrierefreien Umbau der Haltestellen in Bietigheim-Bissingen fließen.“

In Bietigheim-Bissingen werden bereits seit Ende 2020 und voraussichtlich bis Ende 2023 viele Bushaltestellen barrierefrei umgebaut. Das RPS hat den vorzeitigen Baubeginn durch Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung ermöglicht. Und nutzt zugleich Synergieeffekte: Die letzten bezuschussten Haltestellen kann die Stadt Bietigheim-Bissingen im Jahr 2023 im Rahmen der Fahrbahnerneuerung der Bundesstraße B 27 umbauen. Durch die Zusammenlegung des barrierefreien Umbaus der Haltestellen und der Deckensanierung B 27 reduzieren sich so zum Beispiel die Belastungen durch die Bautätigkeiten für Anwohnerinnen und Anwohner sowie Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer.

Regierungspräsidium Stuttgart direkter Link zum Artikel