Länder dürfen sich beim Deutschlandticket nicht wegducken

Der Deutsche Landkreistag hat die Länder abermals aufgefordert, beim Deutschlandticket für Rechtssicherheit zu sorgen und sich gegenüber den Landkreisen und Städten nicht wegzuducken.


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Zur Entscheidung des Kreistages des Landkreises Stendal, für 2024 die absehbaren finanziellen Ausfälle nicht zu übernehmen, sagte Präsident Reinhard Sager: „Wir halten den Kreistagsbeschluss für konsequent. Die Länder müssen die Landkreise und Städte zur Anwendung des Deutschlandtickets verpflichten und damit auch die Finanzierungsverantwortung übernehmen. Sie haben es selbst in der Hand, ihre entsprechenden finanziellen Risiken durch eine belastbare Tarifkalkulation auf ein Minimum zu reduzieren. Werden hingegen die Finanzierungslasten weiter auf die kommunale Ebene abgewälzt, müssen die Kommunen das Ticket entweder einstellen oder das ÖPNV-Angebot reduzieren. Das sagen wir schon seit mehr als einem Jahr. Nun bewahrheiten sich unsere Befürchtungen.“

Das Deutschlandticket startete zum 1.5.2023, ohne dass seine Ausfinanzierung dauerhaft sichergestellt wurde. Geregelt wurde lediglich, dass Bund und Länder bis 2026 jeweils 1,5 Mrd. €, also 3 Mrd. € pro Jahr, für den Ausgleich der Mindereinnahmen aus dem Ticket zur Verfügung stellen. „Das wird jedoch nicht ausreichen. Für 2024 rechnen wir mit Gesamtkosten von über 4 Mrd. €. Selbst bei Hinzunahme etwaiger Restmittel aus 2023 fehlen damit rund 400 Mio. €. Die Länder müssen diese Finanzierungslücke dringend schließen“, forderte Sager. Dazu gehöre, einen entsprechend höheren Tarif für 2024 und einen Mechanismus zur Fortschreibung festzulegen, der zusammen mit den Zuschüssen dauerhaft eine Ausfinanzierung der Mindereinnahmen gewährleistet. Die Länder müssten zudem durch einen gesetzlichen Anwendungsbefehl gegenüber den Landkreisen und Städten sicherstellen, dass das Deutschlandticket auch in den kommenden Jahren deutschlandweit nutzbar ist und ausfinanziert wird.

Die kommunalen Spitzenverbände weisen bereits seit einem Jahr gebetsmühlenhaft darauf hin, dass dies notwendig ist, um das Deutschlandticket zu erhalten. „Geschieht dies nicht, ist eine flächendeckende Geltung nicht mehr sicherzustellen. Es führt für die Länder kein Weg daran vorbei, durch einen Anwendungsbefehl gegenüber den kommunalen Aufgabenträgern auch für die Kosten vollständig einzustehen.“ Dies hätten die Länder bislang hartnäckig vermieden – bisher ohne Folgen, da für 2023 ein vollständiger Kostenausgleich anderweitig zugesagt sei. 2024 drohten die ungedeckten Mehrkosten jedoch bei den Kommunen hängen zu bleiben, die wegen defizitärer Haushalte das Ticket entweder einstellen oder das ÖPNV-Angebot reduzieren müssten.

Die Länder müssten schließlich zur Ausgestaltung des Deutschlandtickets durch einen Staatsvertrag gemeinsame Strukturen, Gremien und Verfahren schaffen und legitimieren, wie der Tarif, die Tarifbestimmungen, die Einnahmenaufteilung künftig fortgeschrieben werden sollen, so der DLT-Präsident.

Länder dürfen sich beim Deutschlandticket nicht wegducken - Anhang 1
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