Regierung: Barrierefreiheit im ÖPNV ist Ländersache

Verkehr/Antwort

Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen wird bei allen Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen wichtigen Vorhaben, „soweit sie Fragen der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen behandeln oder berühren“, von den Bundesministerien beteiligt. So heißt es in der Antwort der Bundesregierung (20/3244) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/3092).


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Die Umsetzung des Ziels, vollständige Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu erreichen, obliege den Ländern, wird mitgeteilt.

Seitens der Bundesregierung sei der Abschluss eines Ausbau- und Modernisierungspakts geplant, bei dem sich Bund, Länder und Kommunen gemeinsam über die Zukunft des ÖPNV und über dessen Finanzierung bis 2030 verständigen, heißt es weiter. In diesem Zusammenhang werde auch über Barrierefreiheit beraten. Wie die Bundesregierung weiter schreibt, könnten die Länder die ihnen vom Bund zur Verfügung gestellten Regionalisierungsmittel entsprechend dem Regionalisierungsgesetz für Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit im ÖPNV einsetzen. „Über den konkreten Mitteleinsatz entscheiden die Länder in eigener Zuständigkeit“, heißt es in der Antwort.

Deutscher Bundestag direkter Link zum Artikel