Sonder-Verkehrsministerkonferenz zur Finanzierung des Deutschlandtickets

Meyer: Wir brauchen Klarheit vom Bund

Die heutige Sonder-Verkehrsministerkonferenz hat mit ihrem Beschluss zu dem Gesetzentwurf zur 10. Änderung des Regionalisierungsgesetzes Stellung genommen.


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Die Länder begrüßen, dass nun endlich eine gesetzliche Regelung für die vereinbarte Übertragbarkeit von im Jahr 2023 nicht in Anspruch genommener Mittel des Bundes auf das Jahr 2024 und fortgeschrieben auf das Jahr 2025 vorgelegt wurde. Darüber hinaus werden Änderungen bei weiteren Regelungsinhalten der Gesetzesnovelle eingefordert.

Ein Diskussionspunkt betraf eine mögliche Preisanpassung des Deutschlandtickets zum 1. Januar 2025. „Eine vorzeitige Diskussion um einen möglicherweise steigenden Preis des Deutschlandtickets, ohne belastbare Daten, verunsichert die Bürgerinnen und Bürger. Wir sollten zunächst Klarheit vom Bund haben, wann die Länder ihre Ausgleichszahlungen erhalten. Nur so können wir gemeinsam mit den Verkehrsunternehmern und den Aufgabenträgern solide kalkulieren. Die Verkehrsministerkonferenz hat sich vorgenommen, spätestens im Oktober 2024 konkrete Vereinbarungen über den Preis im Jahr 2025 zu entscheiden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer. 

Das Deutschlandticket ist zum 01. Mai 2023 gestartet. Zum Ausgleich finanzieller Nachteile für die Unternehmen im öffentlichen Personennahverkehr stellen Bund und Länder in der Einführungsphase 2023 bis 2025 jährlich jeweils 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Mecklenburg-Vorpommern finanziert mit landesspezifischen Rabattierungen darüber hinaus die Differenz für das hierzulande eingeführte 29-Euro-Ticket für Azubis und Senioren.

„Die vom Bund vorgeschlagenen Änderungen im Regionalisierungsgesetz können wir jedoch teilweise nicht mittragen. Das gilt vor allem für die beabsichtigte Regelung, nach der künftig die allein durch die jeweiligen Länder zu tragenden Mehrkosten für landesspezifisch vergünstigte Deutschlandtickets nicht mehr aus Regionalisierungsmitteln bezuschusst werden können. Dafür sollen Landesmittel eingesetzt werden. Das betrifft bei uns das AzubiTicket und das Seniorenticket, das wir als erstes Bundesland eingeführt haben. Gerade diese Angebote sind für ein Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern elementar, um den Umstieg auf den öffentlichen Personennahverkehr auch für einkommensschwache Personengruppen attraktiv zu gestaltenund Jung und Alt neue Möglichkeiten der Mobilität anzubieten“, sagte Meyer.

In Mecklenburg-Vorpommern wurden (Stand April 2024) insgesamt rund 12.200 AzubiTickets verkauft sowie rund 36.200 SeniorenTickets. Bislang hat das Land den Ausgleichsbedarf zur Finanzierung der landesspezifisch vergünstigten Deutschlandtickets aus Regionalisierungsmitteln finanziert. Hochgerechnet auf das ganze Jahr 2024 ist von rund zwölf Millionen Euro Ausgleichsbedarf für beide Tickets auszugehen. 

Sonder-Verkehrsministerkonferenz zur Finanzierung des Deutschlandtickets - Anhang 1
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