Toilettenanlagen an fast allen Bahnhöfen der Deutschen Bahn

Verkehr — Antwort — hib 568/2024

Nach Angaben der Deutschen Bahn AG (DB AG) befinden sich an 141 Bahnhöfen vermietete kostenpflichtige Toilettenanlagen, teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12602) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12185) mit. Diese stünden im Eigentum der DB InfraGO AG, seien barrierefrei nutzbar und regelmäßig mindestens zu den Zeiten des Zugbetriebs geöffnet. Die Nutzungsgebühr betrage in der Regel 1 Euro, heißt es in der Antwort.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Des Weiteren befinden sich den Angaben zufolge an 32 Standorten „an Kommunen verpachtete oder automatische kostenpflichtige Toilettenanlagen“, wie beispielsweise City-Toiletten. Sie stünden im Eigentum der DB InfraGO AG. An 153 Standorten befänden sich durch Dritte (Städte, Kommunen, Gemeinden) betriebene Toilettenanlagen. Diese Standorte befänden sich nicht im Eigentum der DB InfraGO AG, „da sie sich oftmals im Nahbereich der Bahnhöfe befinden“.

Lediglich im Bahnhof Köln-Ehrenfeld (Preisklasse 3) in Nordrhein-Westfalen gäbe es keine Toilettenanlage, heißt es in der Vorlage. „An allen anderen Bahnhöfen der Preisklassen 1, 2 und 3 befindet sich eine Toilettenanlage - entweder im Bahnhof, auf dem Vorplatz oder im nahen Umfeld“, schreibt die Bundesregierung.

Deutscher Bundestag direkter Link zum Artikel