Untersagung gegen Uber nicht aufgehoben

Untersagungsverfügung gegen Uber

Entgegen anders lautender Medienberichterstattung, ist die Untersagungsverfügung gegen Uber nicht durch das Gericht aufgehoben worden.


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Uber hat gegen die Untersagungsverfügung der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) Widerspruch eingelegt und zugleich beim VG Hamburg einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gestellt. Mit diesem gerichtlichen Eilverfahren soll bewirkt werden, dass die Verfügung solange nicht vollziehbar ist, bis es eine abschließende Entscheidung im weiteren Rechtsmittelverfahren gegen die Untersagungsverfügung gibt.

Auf Nachfrage des Verwaltungsgerichts vom Freitag hat die BWVI dem Verwaltungsgericht mitgeteilt, dass aktuell bis zur Entscheidung des Gerichts in erster Instanz in dem Eilverfahren keine Maßnahmen zur Vollziehung der Verfügung ergriffen werden. Die BWVI möchte sicherstellen, dass die Durchführung des gerichtlichen Eilverfahrens nicht belastet wird. Ein konkreter Termin für den Abschluss des Eilverfahrens steht noch nicht fest.

Auf Grund dieser ersten gerichtlichen Entscheidung im Eilverfahren wird die Verkehrsgewerbeaufsicht über gerichtlich gesicherte Maßstäbe hinsichtlich des gegen Uber ergangenen Bescheids verfügen. Die Aussage, das Verwaltungsgericht habe bereits entschieden, ist eine offensichtliche Desinformation.

Die Verkehrsgewerbeaufsicht achtet die Verfahrensrechte aller Beteiligter und nimmt gerichtliche Entscheidungen nicht vorweg – dies gilt auch dann, wenn ein Beteiligter meint, geltendes Recht sei auf ihn nicht anwendbar.

Untersagung gegen Uber nicht aufgehoben - Anhang 1
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