Verleih von MobiCards

Verleih von MobiCards
Verleih von MobiCards

Mobilität für einkommensschwache Bürger*innen des Landkreises Nürnberger Land

Ab Oktober können einkommensschwache Bürger*innen sich in den Rathäusern ihrer Gemeinden sogenannte MobiCards ausleihen. Damit können sie täglich ab 9.00 Uhr den gesamten ÖPNV im VGN-Gesamtraum kostenfrei nutzen.


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Die MobiCard leihen können Menschen, die im Landkreis wohnen und eine oder mehrere der folgenden Leistungen empfangen:

  • Arbeitslosengeld II beziehungsweise Sozialgeld nach dem SGB II
  • Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Wohngeld
  • Barbetrag zur persönlichen Verfügung nach § 27b Abs. 2 SGB XII bei Aufenthalt in stationärer Einrichtung
  • Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz
  • Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz
  • Jugendhilfe beziehungsweise Leistungen für den Lebensunterhalt nach § 34 SGB VIII
  • Vollzeitpflege nach dem SGB VIII

Die Berechtigten können die Karte durch Vorlage oder Nachweis, dass sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllen – es muss nicht das Original sein, ein Foto und der Personalausweis genügen – bei den Rathäusern abholen und für ein bis zwei Tage ausleihen. Danach muss die MobiCard zurückgebracht werden, damit die Nächsten sie nutzen können.

Die MobiCard hat die Tarifstufe 10T, das heißt, es ist der gesamte ÖPNV im VGN-Gesamtraum täglich nutzbar, Montags bis Freitags erst ab 9.00 Uhr, am Wochenende und an Feiertagen ganztags. Eine MobiCard gilt für bis zu sechs Personen, von denen aber maximal zwei älter als 18 Jahre sein dürfen. Finanziert wird dieses Projekt vom Landkreis Nürnberger Land, der jeder Gemeinde, Marktgemeinde und Stadt anteilig zu ihren Einwohner*innenzahl ein Kontingent von MobiCards zur Verfügung stellt. Es soll einkommensschwache Haushalte entlasten, indem es die Kosten für Mobilität senkt. Das Projekt beginnt mit einer Testphase von drei Monaten, danach sollen Nachfrage und Umsetzbarkeit evaluiert werden.

Landratsamt Nürnberger Land direkter Link zum Artikel