Bahnhofsbetreiber müssen an allen Bahnhöfen Fahrgäste über Zugausfälle und Verspätungen informieren
Aushänge auf die Telefonnummer einer Service-Hotline nicht ausreichend
Der 16. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat mit einem heute verkündeten Urteil entschieden, dass auf allen Bahnhöfen und Stationen Fahrgäste über Zugausfälle und Verspätungen "aktiv" zu informieren sind.
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