Entwicklung der Straßenreinigungsgebühren im Jahr 2025

„Ein gepflegtes Stadtbild, zu welchem saubere Straßen maßgeblich beitragen, ist eine wesentliche Voraussetzung, damit sich die Rostockerinnen und Rostocker sowie die zahlreichen Besucherinnen und Besucher der Stadt wohlfühlen“, unterstreicht Dr. Dagmar Koziolek, Leiterin des Amtes für Umwelt- und Klimaschutz.


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Die Reinigungspflicht für öffentlich gewidmete Straßen obliegt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Sie umfasst die allgemeine Säuberung der öffentlich gewidmeten Straßen sowie den Winterdienst. Die Stadt erhebt hierfür Straßenreinigungsgebühren von den Eigentümerinnen und Eigentümern der anliegenden Grundstücke bzw. von den zur Nutzung Berechtigten, soweit die Stadt die Reinigungspflicht nicht auf diese übertragen hat.

Vorbehaltlich des Beschlusses der Rostocker Bürgerschaft im November 2024 tritt am 1. Januar 2025 eine neue Straßenreinigungsgebührensatzung in Kraft. Danach werden sich im Jahr 2025 die Straßenreinigungsgebühren um durchschnittlich 5,8 Prozent erhöhen.

Gründe für die Gebührenerhöhungen sind in erster Linie Steigerungen bei den Personalkosten des beauftragten Dienstleistungsunternehmens. Insbesondere betrifft dies tarifliche Anpassungen von Löhnen und Gehältern sowie einen insgesamt erhöhten Personalbedarf aufgrund von Leistungserweiterungen. Diese Leistungserweiterungen ergeben sich beispielsweise durch die Widmung von neuen Verkehrsflächen oder durch Änderungen von Reinigungsklassen. Auch die Wiederinbetriebnahme eines Außenstandortes der Stadtentsorgung Rostock GmbH in Lütten Klein aufgrund brandschutzrechtlicher Vorschriften verursacht Kostensteigerungen. Veranlassung hierfür war ein Großbrand im Februar 2024 auf dem Betriebshof der Stadtentsorgung Rostock GmbH, bei dem sieben Einsatzfahrzeuge zerstört und drei weitere beschädigt wurden.

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