Glätte und Schnee auf Gehwegen: Anlieger sind beseitigungspflichtig

Wetterdienst warnt vor möglichem Eisregen am vierten Advent – In diesem Fall darf auch Salz gestreut werden

Zurzeit warnt der Wetterbericht für die Region Ostwestfalen vor möglichem Eisregen am kommenden Sonntagnachmittag, 18. Dezember, und in der Nacht auf Montag.


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Aus diesem Anlass weist der Fachbereich Stadtreinigung der Stadt Gütersloh noch einmal auf einige Regeln hin. Die Reinigung der Gehwege sowie der Winterdienst auf den Gehwegen muss von den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke sichergestellt werden (§2 Absatz 3 Straßenreinigungssatzung). Der Umfang der übertragenden Winterpflichten ist in §4 der Satzung geregelt. Danach muss in der Zeit von 7 bis 20 Uhr Schnee unmittelbar nach der Beendigung des Schneefalls beseitigt werden und Glätte muss unmittelbar nach ihrem Auftreten abgestreut werden. Nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte müssen bis 7 Uhr des folgenden Tages beseitigt sein, sonn- und feiertags bis 9 Uhr. Ist kein Gehweg vorhanden, muss ein Streifen mit einer Breite von 1,50 Meter ab dem begehbaren Straßenrand freigehalten werden. Grundsätzlich dürfen nur abstumpfende Streumittel wie etwa Sand verwendet werden. In klimatischen Ausnahmefällen wie zum Beispiel Eisregen darf jedoch Salz gestreut werden. Alle Informationen zu den Straßenreinigungspflichten in Gütersloh gibt es unter www.stadtreinigung.guetersloh.de unter dem Menüpunkt Straßenreinigung/Winterdienst!

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