Herbstlaub gehört nicht auf die Straße

Kai Poveleit/SBN
Kai Poveleit/SBN

SBN sind für Straßen zuständig -  Falsche „Entsorgung“ kann teuer werden

Mit dem Herbst verlieren die meisten der 15.000 Bäume ihr Laub. Mit der Beseitigung des Laubs auf den Straßen haben die Servicebetriebe Neuwied (SBN) viel Arbeit. Auch unnötige, wenn von privaten Grundstücken das Laub auf die Straße gefegt wird. Das ist verboten und kann richtig teuer werden.


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Rutschige Blätter auf der Straße oder auf Gehwegen bergen ein hohes Unfallpotential. „Auf der Straße sind wir mit unseren Einsatzfahrzeugen täglich unterwegs“, erklärt Kai Poveleit von den SBN. „Gehwege und Hauseingänge sind dagegen Sache der Anlieger.“ Eigentümer oder die Mieter müssen die Bürgersteige sauber halten. Wie im Winter, wenn der Schnee zu beseitigen ist: „Das ist klar in der Satzung geregelt.“ 

So weit, so gut. Wenn sich die Neuwieder daran halten würden. „Auf Strecken, die wir sonst einmal täglich anfahren, fällt wegen des Laubs jetzt mindestens die vierfache Menge an, weil viele offenbar meinen, sie könnten Ihr Laub von Einfahrten und Gehwegen auf die Straße kehren.“ Das an sich ist schon eine Ordnungswidrigkeit, die bis zu 500 Euro kosten kann: „Hinzu kommt, dass die Straßenabflüsse verstopfen und bei Starkregen führt das zu Überschwemmungen.“ Richtig gefährlich wird es, wenn durch das Laub bei Autos die Bremsen versagen: „Wird nachgewiesen, zum Beispiel durch Zeugen, dass Laub auf die Straße gekehrt wurde, geht die Haftung bei Personen- oder Sachschäden extrem hoch.“

Poveleit betont, dass Laub in die Biotonne oder auf den Kompost gehört: „Darüber hinaus können die Blätter im Garten genutzt werden, um Pflanzen vor Frost zu schützen und auch Igel freuen sich, wenn das Laub nicht vollständig entfernt wird. Und nicht zuletzt gibt es die Möglichkeit, die Abfallentsorgung des Kreises zu nutzen.“

Bild: Laub von Gehwegen gehört nicht auf die Straße. Das behindert massiv die Touren der Straßenreinigung.

swn: Stadtwerke Neuwied GmbH