KSR bereiten sich auf Herbstlaubentsorgung vor

Zusätzliche Mitarbeiter in der Herbstzeit 

Während der Herbstzeit werden ab Ende September bis voraussichtlich Ende November zwölf zusätzliche Laubkehrer die Mitarbeiter der Kommunalen Servicebetriebe Recklinghausen (KSR) unterstützen und die Straßen der Stadt vom Herbstlaub befreien.


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Damit soll die Sicherheit auf öffentlichen Wegen und Plätzen sichergestellt werden. Zum Einsatz kommen dabei verschiedene Kehrmaschinen, Laubsaugwagen, Kleinlastkraftwagen und Laubblasgeräte.

„Neben den mehr als 1000 Tonnen Laub, die die KSR jährlich von öffentlichen Plätzen und Straßen entfernen, gibt es auch öffentliche Wege, für deren Reinigung die Anlieger selbst verantwortlich sind“, erklärt Klaus Theil, Bürgerservice-Leiter KSR. Gehwege der Reinigungsklasse null und eins sind unabhängig davon, ob das Laub vom städtischen Baumbestand, dem Nachbarn oder dem eigenen Grundstück stammt, von den Anliegern selbst zu reinigen. Zu dieser Reinigungsklasse gehören zum Beispiel Anlieger- und Spielstraßen, auf denen die KSR nicht reinigen. Eine Liste mit Einteilung der Straßen Recklinghausens in Reinigungsklassen ist im Bereich der Stadtreinigung auf www.zbh-ksr.de zu finden.

„An Stellen, an denen besonders viel Laub von Straßenbäumen auf die Gehwege und Straßen fällt, werden dafür ab Oktober zusätzliche Laubbehälter aufgestellt, die die Bürger für die Entsorgung von Laub von öffentlichen Gehwegen nutzen können. Circa 200 dieser Laubtonnen werden flexibel an laubintensiven Orten eingesetzt und zwei- bis dreimal in der Woche durch einen Einsatzwagen der KSR geleert“, weist Theil auf die Entsorgungsmöglichkeiten hin.

Falls sehr viel Laub auf öffentlichen Gehwegen und Straßen anfällt, bitten die KSR die Bürger, Laub selbst von den Gehwegen zu entfernen. Dieses Laub kann in privaten Laubbehältern oder transparenten Plastiksäcken gesammelt werden und kostenfrei an der Wertstoffsammelstelle abgegeben werden. In Absprache mit der Einsatzleitung der KSR, kann das Laub auch durch einen Einsatzwagen abtransportiert werden. Das Entsorgen privater Abfälle in den städtischen Laubcontainern ist nicht erlaubt. Auch das Fegen von Laub in die Straßenrinne ist untersagt und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Weitere Tipps und Informationen zur Entsorgung, die „Satzung über die Straßenreinigung“ sowie ein Flyer zum Herbstlaub, Gartenabfällen und Unrat sind auf www.recklinghausen.de im Bereich Leben & Wohnen/Sicherheit und Sauberkeit/Stadtreinigung zu finden.

Kommunale Servicebetriebe Recklinghausen