Neue Berechnungsgrundlage für Straßenreinigungsgebühren

Seit Jahresbeginn 2024 gilt der Frontmetermaßstab als Grundlage

Berechnung nach Flächenmaßstab hat ausgedient


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Frontmetermaßstab ermöglicht konstante Berechnungsgrundlage

Letzte Gebührenerhöhung erfolgte vor knapp 30 Jahren

Versand der Gebührenbescheide zum 31. Januar 2024

Zum Jahresbeginn hat sich die Berechnungsgrundlage für die Ermittlung der Straßenreinigungsgebühren geändert. Auf Beschluss des Stadtrats vom vergangenen Herbst werden diese jetzt nach dem so genannten Frontmetermaßstab und nicht mehr nach dem Flächenmaßstab berechnet. Augsburg folgt damit den Großteil der bayerischen Städte und Gemeinden, die schon seit längerer Zeit auf den Berechnungsmaßstab nach der Frontmeter-Länge umgestellt haben.

Frontmeter des Gebäudes und Reinigungsklasse der Straße

Wie der Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb der Stadt Augsburg (AWS) ausführt, wurde bisher die Größe der zu reinigenden Straßenfläche durch aufwändige Vermessungen ermittelt. Mit der Umstellung auf den Frontmetermaßstab bleiben bauliche Veränderungen im Straßennetz zukünftig unberücksichtigt. Das bedeutet: Die Breite der zu reinigenden Straße hat nun keinen Einfluss mehr auf die Gebührenhöhe. Vielmehr richtet sich jetzt die Höhe der jährlichen Gebühr nach der Länge, mit der ein Grundstück an der Straße anliegt (Frontmeter) sowie nach der Reinigungsklasse, in die die jeweilige Straße eingeordnet ist. „Dies führt zu einer konstanten Berechnungsgrundlage und einem berechenbaren Verwaltungsaufwand“, so Umweltreferent Reiner Erben.

Mehr Solidarität unter Anliegerinnen und Anliegern

Mit der neuen Berechnungsgrundlage wird auch der Solidaritätsgedanke deutlich stärker berücksichtigt als bisher. Anliegerinnen und Anlieger von breiten und zumeist lauten Straßen, die bislang bisher stärker belastet waren, können jetzt mit einer Gebührenentlastung rechnen. Demgegenüber kommt es für Anliegerinnen und Anlieger an schmalen Straßen zu einer - größtenteils moderaten - Gebührenerhöhung. Diese wurden zuletzt trotz steigender Einwohnerzahlen sowie zunehmender Wohngebiete und Gewerbeflächen vor knapp 30 Jahren zum 1. Juli 1994 erhöht. Zum 31. Januar 2024 werden die neuen Gebührenbescheide vom AWS verschickt.

Kundencenter des AWS steht für Fragen zur Verfügung

Bei Fragen können sich Bürgerinnen und Bürger gerne an das Kundencenter des AWS wenden, entweder telefonisch unter 0821 324 4884 oder per E-Mail an kundencenter.aws@augsburg.de. Nach dem Versand der Bescheide kann es zu längeren Wartezeiten am Telefon kommen. Weitere Informationen zur Umstellung der Berechnung sind auf aws.augsburg.de (Stichwort Stadtreinigung) zu finden.

Neue Berechnungsgrundlage für Straßenreinigungsgebühren - Anhang 1
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