Räum- und Kehrpflicht: Bürger müssen auch zu Besen und Schaufel greifen

Räum- und Kehrpflicht: Bürger  müssen auch zu Besen und Schaufel greifen
Räum- und Kehrpflicht: Bürger müssen auch zu Besen und Schaufel greifen

Appell der SBN: Straßen und Kreuzungen für große Räumfahrzeuge nicht zuparken

Nach einem mehr als milden No-vember kamen Schnee und Kälte mit Macht. Für die Servicebetriebe Neuwied (SBN) kam die weiße Winterpracht nicht unvermittelt.


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Sie appellieren erneut, enge Straßen und Kreu-zungsbereiche nicht zuzuparken. Zugleich er-innern sie an die Räumpflicht der Anwohner.

„Der erste Schneeeinsatz verlief planmäßig“, erklärt Frank Schneider. „Bei einem starken Schneefall über mehrere Stunden brauchen wir immer Zeit, bis Haupt- und Nebenstraßen geräumt sind.“ An einigen Stellen, besonders in Irlich und Feldkirchen, funktionierte das je-doch nicht wie gewünscht, wie Teamleiter Kai Poveleit ergänzt: „Wir sind machtlos, wenn Au-tos so abgestellt werden, dass wir mit den Räumfahrzeugen nicht durchkommen.“

Nötig ist eine Durchfahrtsbreite von mindes-tens 3,50 Metern. Oft wird vergessen, dass die Fahrzeuge mit den Räumschildern eh schon Schwierigkeiten in engen Straßen haben. Sind Straßen oder Kreuzungen zugeparkt, kann es vorkommen, dass plötzlich ganze Straßenzüge für die SBN nicht mehr erreichbar sind: „Die Beschwerden kommen dann bei uns an. Wir verstehen das, können aber nicht helfen.“

Klar und durch die Satzung geregelt ist: „Das Räumen und Streuen der Hauptverkehrsstra-ßen übernehmen grundsätzlich die SBN“, so der Geschäftsfeldleiter. Auf Gehwegen sind dagegen bis auf wenige Ausnahmen die An-wohner zuständig. Zu diesen Ausnahmen

gehören wenige Straßen im Kern der Innen-stadt: Sie gehören zu den – teureren - Reini-gungsklassen 4 bis 6. In allen anderen Straßen zahlen die Anwohner niedrigere Gebühren, sind aber für Kehricht, Unkraut oder Laub und im Winter eben auch bei Eis und Schnee zu-ständig.

Eine Besonderheit gibt es auch bei den Stra-ßen: „Hinterlieger“, die nur via Stichstraße an den für den öffentlichen Verkehr „gewidmeten“ Straßenhauptzug angeschlossen sind, müs-sen nicht nur vor ihrem Grundstück die Geh-wege, sondern auch die Straßen selbst reini-gen oder räumen. Bewohnen die Eigentümer nicht selbst ihr Haus, dann sind die Mieter in der Pflicht.

Im Winter sind Gehwege auf einer Breite von 1,50 Meter schnee- und eisfrei zu machen. Dabei gelte der alte Grundsatz: „Erst räumen, dann streuen. Sonst bringt das nichts.“ Natür-lich verbietet es sich, die weiße Pracht einfach auf die Fahrbahn zu schaufeln.

Nachfragen erreichen die SBN häufig von Menschen, die aufgrund einer Einschränkung es nicht mehr schaffen, die Straßen selbst zu reinigen. Entlässt sie das auch aus der Verant-wortung? „Leider nicht. Wenn etwas passiert, dann kann sogar die Haftpflichtversicherung die Zahlung verweigern.“ Dann sei Nachbar-schaftshilfe gefragt. Oder man beauftragt einen Dienstleister: „Dann sollte man darauf achten, dass dieser vertraglich haftet, wenn jemand zum Beispiel auf dem Gehweg wegen Glätte stürzt.“

swn: Stadtwerke Neuwied GmbH