Stadt Oldenburg macht sich winterfest: Streumittellager gut gefüllt

Abfallwirtschaftsbetrieb informiert über Rechte und Pflichten bei Schnee und Eis 

Die Temperaturen sinken und der Winter könnte in den nächsten Wochen mit Eis und Schnee besondere Anforderungen an alle Verkehrsteilnehmenden stellen: „Auf den Winter ist der Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Oldenburg (AWB) bestens vorbereitet“, so Volker Schneider-Kühn, Leiter des AWB.


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„Die Lagerhalle für Streumittel ist gut gefüllt“. Als Vorbereitung auf kältere Zeiten erinnert der Abfallwirtschaftsbetrieb über eigene Leistungen sowie die Rechte und Pflichten von Bürgerinnen und Bürgern bei Schnee und Eisglätte.

Was leistet die Stadt für ihre Bürgerinnen und Bürger?

Bei Schnee und Eisglätte sind nach Bedarf acht große und neun kleinere Räum- und Streufahrzeuge sowie weitere verschiedene Einsatzfahrzeuge unter der Federführung des AWB im Einsatz. Über 60 in Bereitschaft befindliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachdienste Straßenunterhaltung und Stadtgrünpflege sowie des AWB werden je nach Wetterlage mobilisiert und leisten bereits ab 5 Uhr morgens ihren Dienst, um Oldenburg mobil zu halten. Im Durchschnitt der letzten fünf Winter hatte der AWB jährlich rund 480 Tonnen Streumittel ausgebracht.

Rechtlich notwendig ist Winterdienst nur auf gefährlichen und zugleich verkehrswichtigen Straßen. Dies sind zum Beispiel die Amalienbrücke oder die Unterführung an der Ammerländer Heerstraße. Darüber hinaus werden durch den AWB die Ausfallstraßen sowie wichtige innerstädtische Verbindungsstraßen, das „Schnee- und Eisnetz Rad“, wesentliche Strecken der VWG-Buslinien sowie Schulbuslinien geräumt und gestreut. In den späteren Abendstunden (ab 20 Uhr) und in nachgeordneten Straßen wird grundsätzlich kein Winterdienst durchgeführt.

Welche Pflichten haben Grundstückseigentümer?

Gehwege sowie kombinierte Rad- und Gehwege, die an ein Grundstück grenzen, müssen von der Eigentümerin oder dem Eigentümer dieses Grundstückes in einer Breite von mindestens 1,5 Meter geräumt und bei Schnee- und Eisglätte gestreut werden. Gibt es keinen angelegten Gehweg, ist ein 1,5 Meter breiter Streifen ab dem Straßenrand zu räumen und zu streuen. Mieterinnen und Mieter eines Hauses oder einer Wohnung sollten bei der Vermieterin beziehungsweise dem Vermieter oder der Hausverwaltung nachfragen, wer den Winterdienst erfüllen muss.

Es gilt der Grundsatz: Erst räumen – dann gegebenenfalls streuen. Um die Umwelt zu schonen, ist Streusalz nur bei extremen Wetterlagen wie Eisregen oder überfrierender Nässe sowie an heiklen Stellen wie Treppen, Rampen oder auf Strecken mit starkem Gefälle erlaubt. Grundsätzlich sollte mit einem abstumpfenden Mittel wie Sand, Granulat oder Splitt gestreut werden. Dabei ist der Winterdienst montags bis freitags bis 7 Uhr, samstags bis 8 Uhr sowie sonn- und feiertags bis 9 Uhr durchzuführen und bei Bedarf bis 20 Uhr zu wiederholen.

Wo kann ich mehr erfahren?

Weitere Informationen zum Thema Winterdienst gibt es auf der städtischen Website unter www.oldenburg.de/awb ».

Stadt Oldenburg