StadtWerke Rösrath informieren: Herbstlaub nicht auf die Straße kehren

Herbstzeit ist Blätterzeit. Wohin aber mit der bunten Pracht, die von den Bäumen auf Beete, Rasenflächen und Bürgersteige fällt? In die Biotonne, auf den eigenen Komposthaufen oder als Mulchschicht auf die Beete, lautet die Antwort der StadtWerke Rösrath. Nicht aber, wie es die StadtWerke jedes Jahr im Herbst immer wieder beobachten, auf die Straße.


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„Wer das auf seinem Grundstück anfallende Herbstlaub einfach auf die Straße kehrt, begeht sogar eine Ordnungswidrigkeit“, erläutert Michael Rickert, Technischer Leiter bei den StadtWerken. „Denn nasses Laub ist ein Unfallrisiko. Je mehr davon auf der Straße liegt, desto höher die Gefahr, dass Verkehrsteilnehmer ins Rutschen geraten. Auch wer seiner Kehrpflicht auf dem an seinem Grundstück angrenzenden Gehweg nicht nachkommt, riskiert ein Bußgeld. Besonders ärgerlich und eben auch nicht zulässig ist es aber, wenn unsere Kehrmaschine gerade erst durch eine Straße gefahren ist und quasi in ihrem Rücken direkt wieder Blätter vom eigenen Grundstück auf die Straße gefegt werden.“

In Rösrath werden die Straßen von den StadtWerken regelmäßig von Schmutz und Laub befreit. Je nach Priorität erfolgt die Straßenreinigung einmal wöchentlich oder einmal im Monat. Die Gehwege von Laub, Schmutz und im Winter von Eis und Schnee zu befreien, wurde hingegen auf die Anwohner übertragen. Das gilt auch für den Kehrdienst und die Winterpflicht einiger Straßen. Um welche es sich dabei handelt, kann der Anlage zur Straßenreinigungssatzung entnommen werden.

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