Winterdienstsaison 2022/2023 startet in Rostock

Auftauende Stoffe auf öffentlichen Wegen sind nicht gestattet

Am 1. November beginnt auch in diesem Jahr wieder offiziell die Wintersaison in Rostock.


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Während die Stadt die Fahrbahnen, Gehwege, Fußgängerüberwege, Bushaltestellen, Radwege und vieles mehr betreut, ist die Schneeräum- und Streupflicht für die überwiegende Anzahl der Gehwege in den Wohngebieten und in verkehrsberuhigten Bereichen auf die Eigentümerinnen und Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragen.

Die Zugänge zu den Müllcontainerstellplätzen und die für den Fußgängerverkehr notwendigen Übergänge für die Fahrbahnquerung müssen so geräumt und abgestumpft werden, dass die Straßenübergänge auch für Passanten mit Einschränkungen der Motorik bzw. mit einer Behinderung gut begehbar sind. Weiterhin müssen vom Gehweg die Verbindungen zu den jeweiligen Grundstückszugängen und ein Zugang zur Fahrbahn von Schnee geräumt und bei Glatteis gestreut sein.

Die Schneeräum- und Streupflicht besteht täglich in der Zeit von 7 bis 20 Uhr. Streumaterial sollte sich jede Grundstückseigentümerin und jeder Grundstückseigentümer rechtzeitig beschaffen. Dabei sollten nur abstumpfende Materialien verwendet werden, da auftauende Stoffe auf öffentlichen Gehwegen in Rostock nicht gestattet sind.

Lagern Sie den Schnee bitte auf dem Gehwegrand zur Fahrbahn bzw. auf dem eigenen Grundstück, so das Amt für Umwelt- und Klimaschutz. Auf keinen Fall sollte der Schnee auf die Fahrbahn geschoben werden. Einzelheiten regelt die Straßenreinigungssatzung, die im Internet unter der Adresse www.rostock.de/umweltamt nachgelesen werden kann.

Hinweise, Kritiken oder Beschwerden können über das Internetportal www.klarschiff-hro.de gesendet werden. Die Meldungen gehen dann automatisch zu den zuständigen Fachämtern und werden entsprechend bearbeitet.

Hanse- und Universitätsstadt Rostock