VKU zur Feststellung Frühwarnstufe durch Minister Robert Habeck

Ingbert Liebing, VKU-Hauptgeschäftsführer zur Feststellung Frühwarnstufe durch Minister Robert Habeck:

„Die Feststellung der Frühwarnstufe nach dem Notfallplan Gas ist eine richtige und notwendige Entscheidung des zuständigen Ministers Habeck. Sie ergänzt seine Bemühungen um mehr Unabhängigkeit von russischen Energielieferungen.


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Aktuell besteht noch keine Mangellage. Der Schritt dient aber der rechtzeitigen Vorbereitung auf einen möglichen russischen Lieferstopp und eine dann folgende Unterversorgung. Erforderlich ist nun, im sog. Krisenteam mit Vertretern der Bundesregierung, der Bundesnetzagentur, der Länder und der Branche zusammenzukommen und Vorkehrungen für die bei einem Lieferstopp notwendige Notfallstufe zu treffen. Sie geht mit umfassenden Rechten und Pflichten der Bundesnetzagentur einher. 

Die Stadtwerke sind sich ihrer Verantwortung für die Versorgungslage bewusst und bereiten sich auf eine mögliche Notlage vor. Niemand wünscht sie sich, aber niemand kann sie zur Zeit ausschließen. Die Stadtwerke benötigen dafür aber auch klare Kriterien und Rechtssicherheit bei der im Knappheitsfall erforderlichen Priorisierung, wem weiterhin wie viel Gas geliefert werden kann. Möglicherweise ist es für den Fall eines Lieferstopps auch erforderlich, umfangreiche Beschränkungen und Vorgaben für den Gashandel zu verfügen und die kommunalen Energieversorger finanziell abzusichern. Hier sind Bundesregierung und Bundesnetzagentur gefordert. 

Prägend für die gegenwärtige Lage ist die politische und militärische Aggression Russlands. Daraus ergeben sich für die Vorbereitung auf eine mögliche Gasmangellage andere Herausforderungen als bei einer technischen Havarie oder witterungsbedingten Versorgungsproblemen. Sie wären zeitlich besser einzugrenzen, der Markt würde weniger stark reagieren und es wäre mit der Kooperationsbereitschaft aller Beteiligten zu rechnen. Davon unterscheidet sich die aktuelle Situation grundlegend. So sind derzeit Priorisierungsentscheidungen der örtlichen Gasversorger für die Zuteilung von Gas teilweise anders zu bewerten, nämlich auch im Hinblick auf die internationale Lage und die längerfristige Versorgungsfähigkeit Deutschlands. Dies betrifft neben den besonders geschützten Haushaltskunden auch die für die Gesamtversorgung systemrelevanten Industrie- und Gewerbebetriebe.“

VKU Verband kommunaler Unternehmen e. V. direkter Link zum Artikel