Änderung für Betreiber von Trinkwasserversorgungsanlagen ab dem Jahr 2019

Kreis Wesel: Im Jahr 2018 wurde die europäische Trinkwasserrichtlinie in nationales Recht umgesetzt

Die wichtigste Neuregelung für die Betreiber von dezentralen kleinen Wasserwerken, also Trinkwasseranlagen, welche gewerblich genutzt werden (z.B. Vermietung, Lebensmittelbetriebe), zielt im Wesentlichen auf die Untersuchungspflicht ab.


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Im Kreis Wesel sind ca. 660 Anlagenbetreiber von der Neuregelung betroffen. Diese wird der Kreis Wesel im 1. Quartal 2019 schriftlich über die Änderung und das weitere Vorgehen informieren. Ab 2019 wird sich der Untersuchungsumfang zur Qualitätssicherung des Trinkwassers erhöhen. Der jährliche Untersuchungsumfang wird um nicht so bedeutsame Parameter reduziert, der dreijährige Untersuchungsumfang aber deutlich erhöht. Hierbei werden solche Parameter im Fokus stehen, die den Verbraucherschutz und die trinkwasserhygienische Sicherheit weiter stärken. Flexibilität beweist die neue Gesetzesänderung dahingegen, dass bei klarer Einhaltung der Grenzwerte und zuvor durchgeführter Risikobewertung der betroffenen Trinkwasserversorgungsanlage eine Reduzierung des Untersuchungsumfanges auf Antrag durch das Gesundheitsamt genehmigt werden kann.

Weitere Informationen finden sie auf den Seiten des Umweltbundesamtes:

https://www.umweltbundesamt.de/kleine-trinkwasserversorgungen#textpart-1 

Den Volltext der Trinkwasserverordnung können sie hier einsehen:

https://www.gesetze-im-internet.de/trinkwv_2001/ 

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