Änderung für Betreiber von Trinkwasserversorgungsanlagen ab dem Jahr 2019
Kreis Wesel: Im Jahr 2018 wurde die europäische Trinkwasserrichtlinie in nationales Recht umgesetzt
Die wichtigste Neuregelung für die Betreiber von dezentralen kleinen Wasserwerken, also Trinkwasseranlagen, welche gewerblich genutzt werden (z.B. Vermietung, Lebensmittelbetriebe), zielt im Wesentlichen auf die Untersuchungspflicht ab.
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