Änderungen im Wasserrecht
Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Gesetzentwurf
Die Bundesregierung plant Änderungen im Wasserrecht, um EU-Regelungen umzusetzen. Ein Gesetzentwurf (18/6986) sieht vor, die Begriffsdefinitionen der Wasserdienstleistung und der Wassernutzung aus der EU-Wasserrahmenrichtlinie im Wasserhaushaltsgesetz zu verankern. Zudem wird eine Regelung zur Deckung der Kosten der Wassernutzung übernommen. Demnach gilt vor allem das Verursacherprinzip, wenn es im Rahmen von Wassernutzung "zu Beeinträchtigungen oder Schädigungen der aquatischen Umwelt" kommt, heißt es in der Begründung.
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