Anforderungen an bestehende Heizölverbraucheranlagen

Anforderungen an bestehende Heizölverbraucheranlagen
Anforderungen an bestehende Heizölverbraucheranlagen

Arbeitsblatt DWA-A 791-2

29. März 2017. Die DWA hat das Arbeitsblatt Technische Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS) – Heizölverbraucheranlagen – Teil 2: Anforderungen an bestehende Heizölverbraucheranlagen veröffentlicht. Für bestehende Heizölverbraucheranlagen, die nicht den Anforderungen an Neuanlagen gemäß Arbeitsblatt DWA-A 791-1 (TRwS 791-1) entsprechen, fehlen bislang einheitliche wasserrechtliche technische und betriebliche Festlegungen für den Weiterbetrieb.


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Ziel der jetzt von der DWA herausgegebenen TRwS 791-2 „Anforderungen an bestehende Heizölverbraucheranlagen“ ist es, für diese bestehenden Heizölverbraucheranlagen einheitliche Voraussetzungen für einen sicheren Weiterbetrieb festzulegen.

Die AwSV und damit auch die TRwS 791-1 „Heizölverbraucheranlagen – Teil 1: Errichtung, betriebliche Anforderungen und Stilllegung von Heizölverbraucheranlagen“ sehen verschiedene Anforderungen vor, die von vor der Veröffentlichung der TRwS 791-1 bereits bestehenden Heizölverbraucheranlagen nicht erfüllt werden können oder nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand erfüllbar sind. Beispielsweise werden bei den Regelungen zu den Abständen der Tanks zu den Wänden des Auffangraums (üblicherweise ein Kellerraum) Schwierigkeiten gesehen.

Gemäß §§ 68 und 69 AwSV kann die zuständige Behörde bei bestimmten Abweichungen von den Anforderungen der AwSV technische oder organisatorische Anpassungsmaßnahmen anordnen. In TRwS 791-2 werden für bestehende Heizölverbraucheranlagen diese Anpassungsmaßnahmen beispielhaft beschrieben.

TRwS 791-2 ist auf Grundlage der Bundesratsdrucksache 77/14 einschließlich des Beschlusses des Bundesrates vom 23. Mai 2014 erarbeitet worden. Da die Annahme des Beschlusses des Bundesrates durch die Bundesregierung zum Zeitpunkt der Drucklegung noch nicht erfolgt ist, gelten die landesrechtlichen Vorschriften über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen weiter. Sind bei einem Verweis auf die AwSV entsprechende Vorschriften im Landesrecht nicht enthalten, sind diese Passagen in TRwS 791-2 als Empfehlung anzusehen.

Ziel der TRwS 791-2 ist es, für bestehende Heizölverbraucheranlagen, die nicht entsprechend dem künftigen Anforderungsniveau der TRwS 791-1 ausgebildet sind, für bestimmte Sachverhalte Ersatzlösungen aufzuzeigen, die den geforderten Anforderungen gleichwertig gerecht werden. Es werden auf Basis des Anforderungsniveaus von TRwS 791-1 Festlegungen für bestehende Heizölverbraucheranlagen getroffen, dabei werden entweder die Festlegungen von TRwS 791-1 durch einen entsprechenden Querverweis auf bestehende Heizölverbraucheranlagen übertragen oder es werden abweichende Anforderungen oder alternative Maßnahmen beschrieben.

Die TRwS 791-2 hat den Charakter einer allgemein anerkannten Regel der Technik im Sinne von § 62 Absatz 2 WHG. Sie richtet sich insbesondere an Behörden, Betreiber, Fachbetriebe, Ingenieurbüros und Sachverständigenorganisationen, die von der Thematik „Heizölverbraucheranlagen“ berührt sind.

April 2017, 27 Seiten, ISBN 978-3-88721-472-2, Ladenpreis: 42 Euro, fördernde DWA-Mitglieder: 33,60 Euro

Herausgeber und Vertrieb:

DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel. 02242/872-333, Fax: 02242/872-100
E-Mail: info@dwa.de, DWA-Shop: www.dwa.de/shop 

DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.