Auf dem Weg zu guten Gewässern

Regionalkonferenz in Boizenburg

„Auf dem Weg zu guten Gewässern – wo stehen wir?“ war das Thema der Regionalkonferenz, zu der das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Westmecklenburg im Auftrag des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern heute nach Boizenburg eingeladen hatte.


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Im Mittelpunkt dieser landesweit dritten Regionalkonferenz stand die Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL).

„Für jedermann sichtbar sind unsere Gewässer in den letzten drei Jahrzehnten sauberer geworden. Seit Anfang der 1990-er Jahre haben wir rund 2,5 Milliarden Euro in die Modernisierung der Abwasserreinigung investiert. Insbesondere deshalb hat sich die chemische Wasserqualität stark verbessert“, sagte der Minister. Weniger gut sei die Bilanz hingegen bei der biologischen Gewässerqualität, die für die Erreichung des guten ökologischen Zustandes aber maßgeblich ist.

Bei der Zwischenbilanz Ende 2015 verfehlten 97 Prozent der berichtspflichtigen Fließgewässer, 82 Prozent der berichtspflichtigen Seen, alle berichtspflichtigen Küstengewässer und 45 Prozent der Grundwasserkörper das Ziel des guten ökologischen Zustandes. Schwerpunkte der Maßnahmen bis 2021 sind deshalb die Herstellung einer weitgehend natürlichen Gewässerstruktur und die weitere Reduzierung der diffusen Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft.

Dafür stehen Maßnahmen zur Wiederherstellung eines natürlichen Verlaufs der Fließgewässer und ihrer Uferbereiche, Maßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit für Wasserlebewesen und Maßnahmen zur Optimierung der Gewässerunter­haltung auf dem Programm.

„Eines der größten Hindernisse bei der Umsetzung dieser Maßnahmen zur Gewässerentwicklung ist die fehlende Akzeptanz. Das müssen wir dringend ändern, denn Wasser ist die wichtigste natürliche Ressource der Erde“, so der Minister. Die aus ökologischer Sicht notwendigen Verbesserungen scheitern aber oft auch an der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinden. Denn rund 85 Prozent der zu verbessernden Gewässer sind Gewässer 2. Ordnung, für deren Ausbau laut Landeswassergesetz die Gemeinden zuständig sind. Für Gewässer 1. Ordnung ist das Land ausbaupflichtig.

„Deshalb greifen wir den Gemeinden bei dieser wichtigen Aufgabe auch finanziell unter die Arme. Denn, betonte der Minister. Im Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) stehen in der Förderperiode 2014 - 2020 rund 60 Mio. Euro zur Förderung der Gewässerentwicklung in Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung. Davon sind bereits etwas über 50 Prozent für 110 Maßnahmen bewilligt worden, die entweder abgeschlossen sind oder sich in der Umsetzung befinden. Die Förderung erfolgt gemäß der Wasserförderrichtlinie. Gemeinden können für Maßnahmen, die auf die Herstellung des guten Gewässerzustandes gerichtet sind, eine Förderung von 90 Prozent erhalten. Das trifft auch für Machbarkeits­studien sowie einen gegebenenfalls erforderlichen Flächenerwerb zu.

Das StALU stellte auf der Regionalkonferenz auch die Kombination mit anderen Förderinstrumenten vor. So konnten sich die Konferenzteilnehmer am Beispiel der Boize nördlich von Boizenburg nicht nur von einer guten Zusammenarbeit zwischen dem örtlichen Wasser- und Bodenverband und dem StALU, sondern auch von der Nutzung der ebenfalls mittels ELER geförderten Flurneuordnung überzeugen, um der Boize wieder den natürlichen Verlauf zu ermöglichen.

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern direkter Link zum Artikel