Auftakt zur Erarbeitung der Grundsatzkonzeption Wasserversorgung 2030

Sachsen: Umweltminister Schmidt: „Stabile Wasserversorgung auch künftig sichern!“

Umweltminister Thomas Schmidt eröffnete heute (26. März 2018) das wasserwirtschaftliche Symposium in Nossen. In diesem Rahmen fiel der Startschuss für die Fortschreibung der „Grundsatzkonzeption Wasserversorgung“ für den Zeitraum bis zum Jahr 2030.


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Die Konzeption wird unter Federführung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft erarbeitet und der Arbeitsprozess durch einen Fachbeirat begleitet. Ziel ist es, gemeinsam mit Wasserversorgern, Gemeinden und Wasserbehörden die anstehenden Aufgaben zu sichten, zu bewerten und Handlungsschwerpunkte abzuleiten.

„Die großen Anstrengungen und die verlässliche Arbeit der Versorger lassen die Verfügbarkeit von qualitativ hochwertigem Trinkwasser in Sachsen als selbstverständlich erscheinen. Dieses wichtige Gut der Daseinsvorsorge steht daher selten im Fokus der öffentlichen Wahrnehmung. Damit diese Versorgung so sicher bleibt, müssen wir uns jedoch auf die langfristigen Herausforderungen der Wasserversorgung vorbereiten“, sagte Staatsminister Schmidt.

Neben dem Eintrag von Huminstoffen und Spurenstoffen in die Gewässer, gehört auch die Veränderung der Wasserverfügbarkeit durch den Klimawandel zu den zentralen Fragen. Im Fokus stehen zudem die demografischen Veränderungen im ländlichen Raum sowie die Wasserversorgung in Not- und Krisensituationen.

Durch die „Grundsatzkonzeption Wasserversorgung 2030“ wird ein Rahmen für die Verbände festgelegt, wo und wie die Wasserversorgung in den jeweiligen Versorgungsgebieten nachhaltig an sich ändernde Bedingungen angepasst wird. Durch eine nachhaltige und verantwortungsbewusste Planung und Steuerung soll die hohe Versorgungssicherheit mit Wasser, die im Freistaat Sachsen vorhanden ist, gewährleistet bleiben.

Obwohl die Wasserversorgung grundsätzlich in die kommunale Aufgabenhoheit fällt, sieht das Sächsische Wassergesetz die Möglichkeit vor, dass entscheidende, elementare Planungsprozesse durch die Abstimmung und Festlegung von wasserwirtschaftlichen Grundsätzen und konkreten Zielen durch den Freistaat Sachsen gesteuert werden können. Eine solche Grundsatzkonzeption wurde bereits im Jahr 2009 erstellt mit einem Planungshorizont bis ins Jahr 2020.

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