Aus der Sitzung des Senats am 8. September 2015

Vertrag zur Benutzung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze für die Versorgungsleitungen der Berliner

Der Senat hat heute auf Vorlage von Stadtentwicklungs- und Umweltsenator Andreas Geisel – nach Stellungnahme durch den Rat der Bürgermeister – dem Entwurf eines Vertrages über die Benutzung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze durch Versorgungsleitungen der Berliner Wasserbetriebe (BWB) zugestimmt. In erster Befassung hatte der Senat den Entwurf bereits am 11. August 2015 zur Kenntnis genommen.


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Er beinhaltet Vereinbarungen über die Nutzung von öffentlichem Straßenland zur Wasserver- und Entsorgung gegen Zahlung von Sondernutzungsgebühren unter Berücksichtigung der bisher gezahlten Gebühren. Die Sondernutzungsgebühren für Baustellen sind von dem Vertrag nicht betroffen und sollen zukünftig individuell von den Bezirksämtern nach Antrag abgerechnet werden.

Der Vertrag soll bei Abschluss rückwirkend ab dem 1. Januar 2009 gelten und eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2020 mit Verlängerungsoption haben.

Weitere Informationen stehen zur Verfügung unter:

http://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2015/pressemitteilung.350520.php

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt direkter Link zum Artikel