Backhaus: „Wasserwirtschaftliche Förderung nutzen “

Umweltminister Dr. Till Backhaus stellte sich heute auf der Verbandsversammlung der Wasser- und Bodenverbände Mecklenburg-Vorpommerns Fragen zum Gewässerausbau und zur Gewässerunterhaltung im Land.

Ein zentrales Thema war die Förderung nachhaltiger wasserwirtschaftlicher Vorhaben und konzeptioneller Projekte, die Planungsleistungen beinhalten, wie z.B. Machbarkeitsstudien, Monitoring oder ökologische Baubegleitungen. Dafür stehen in der aktuellen Förderperiode zur Unterstützung der Wasser- und Bodenverbände und Kommunen bei einem Fördersatz von 90 % 6 Mio. € zur Verfügung. „Damit ist den Wasser- und Bodenverbänden und den Kommunen ein großes Risiko der Planung, die teils mit erheblichen Kosten verbunden ist, genommen und es wird ein Anreiz geschaffen, Vorhaben in die Tat umzusetzen“, sagte Dr. Till Backhaus.


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Des Weiteren sind für die Förderung investiver und konzeptioneller Maßnahmen je 60 Mio. € für den Hochwasserschutz sowie für den naturnahen Gewässerausbau bis Ende 2023 vorgesehen. Bisher sind an die Wasser- und Bodenverbände für Investitionsprojekte Bewilligungen mit einem Volumen von rund 12 Mio. € erteilt worden. Hinzu kommen etwa 2,5 Mio. € für Anträge aus den Amtsverwaltungen oder einzelnen Kommunen. „Ich fordere alle Beteiligten auf, die Fördermöglichkeiten meines Hauses in Anspruch zu nehmen“, so der Minister.

Ein weiterer Punkt war die Sanierung verrohrter Gewässer. Backhaus betonte, dass die Öffnung der Gewässer für das Land aktuell oberste Priorität habe. Auch bei der Bewältigung von Hochwasserabflüssen seien offene Gewässer die nachhaltigere Alternative: „Kurzzeitige Überbelastungen offener Gewässer führen zwar zu Ausuferungen; die möglichen Schäden sind jedoch weitaus geringer als bei verrohrten Gewässern“, so der Minister.

Er rief die Verbände dazu auf, verstärkt Konzepte zu erarbeiten, die dem ordnungsgemäßen Wasserabfluss ebenso Rechnung tragen, wie der naturnahen Gewässerentwicklung. Für die Erarbeitung dieser Konzepte und die erforderlichen Planungen können beim Land Fördermittel beantragt werden. „Sofern ein naturnaher Ausbau nicht möglich ist und Geld für die rechtkonforme Unterhaltung der Rohrleitungen fehlt, müssen auf Grundlage eines Sanierungsprogramms inklusive solider Finanzplanung auskömmliche Beiträge erhoben werden.“

Backhaus zufolge gäbe es bereits einige Verbände, die über ein Rohrleitungskataster verfügen und auch Beitragszuschläge für den erhöhten Unterhaltungsaufwand verlangen. Dies könne ein Weg sein, um notwendige Rücklagen zu bilden, sagte er weiter. Gleichwohl wies er darauf hin, dass Wiederverrohrungen in Ausnahmefällen auch vom Land gefördert werden können, beispielsweise aus Gründen des Hochwasserschutzes.

Grundsätzlich sieht Minister Backhaus die Kommunen in der Pflicht: „Der Gewässerausbau ist gesetzliche Aufgabe der Gemeinden, die Umsetzung des Gewässerausbaus freiwillige satzungsmäßige Verbandsaufgabe der Mitgliedsgemeinden. Dazu gehört auch die Sicherung der Gesamtfinanzierung einzelner Projekte. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass bereits bei der Planung des Gewässerausbaus Belange der künftigen Unterhaltung berücksichtigt werden. Außerdem ist es sinnvoll, den Gewässerausbau in die Hände Ortskundiger zu legen.“ Der zusätzliche Aufwand für die Projektträgerschaft könne über Fördermittel ausgeglichen werden.

Backhaus: „Wasserwirtschaftliche Förderung nutzen “ - Anhang 1
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