BDEW zu neuen Dünge-Vorgaben im Kabinett

Künstliches „Wegrechnen“ von Grundwasser-Belastungen wäre nicht akzeptabel

Das Bundeskabinett hat heute eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift verabschiedet, die zu einer geringeren Nitrat-Belastung der Gewässer führen soll. Hierzu erklärt Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser:


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„Mit der heute verabschiedeten Verwaltungsvorschrift besteht die Gefahr, dass nicht mehr die tatsächlich gemessene Belastung in den roten Gebieten ausschlaggebend ist, sondern die Ergebnisse einer Modell-Betrachtung. Dabei sollen Standortfaktoren wie etwa Bodenart, Nitrateinträge, Witterungsverhältnisse mit in die Berechnung der Modellergebnisse einbezogen werden. Diese wären dann die Grundlage für eine Entscheidung darüber, ob überhaupt weitere Minderungsmaßnahmen in roten Gebieten erfolgen sollen und nicht mehr die tatsächlich gemessene Grenzwertüberschreitung. Damit droht ein künstliches "Wegrechnen" der tatsächlichen Grenzwertüberschreitung. Dies wäre keine Strategie, die die Belastung unserer Grundwasser-Ressourcen effektiv reduziert. Diese Vorgehensweise wird auch den Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie nicht gerecht. Auch die pauschale Reduktion der Düngemengen um 20 Prozent, wie sie jetzt vorgesehen ist, reicht nicht aus: Der Europäische Gerichtshof orientiert sich völlig zu Recht an der Frage, ob mit den geplanten Regelungen die Einhaltung des Grenzwerts von 50 Milligramm pro Liter gewährleistet werden kann und nicht daran, ob die Verordnung pauschale Düngereduktions-Vorgaben macht, die die tatsächlichen Belastungen ausblendet.

Wir brauchen in Deutschland endlich eine echte und nachhaltige Verringerung der Nitrateinträge insbesondere in den roten Gebieten mit einer Überschreitung des europäischen Grenzwertes von 50 Milligramm je Liter Grundwasser. Abhilfe schaffen kann deshalb nur eine vollumfängliche Anpassung der Düngeverordnung an die europäischen Vorgaben.“

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. direkter Link zum Artikel