BDEW zum Gesetzentwurf zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes

Heute findet im Deutschen Bundestag eine Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes statt.

Die vorgesehene Gesetzesänderung soll die Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie in Deutschland ergänzen. Hierzu erklärt Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser:


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„Die vorgesehene Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes ist ein wichtiger Beitrag zum Schutz unserer Gewässer. Mit der Änderung soll auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, die an Gewässer grenzen und die eine Hangneigung von durchschnittlich mindestens fünf Prozent aufweisen, eine verpflichtende Begrünung in einem Bereich von fünf Metern an den Ufern vorgeschrieben werden.

So kann verhindert werden, dass Düngemittel während der Ausbringung in Gewässer gelangen oder nachträglich dorthin abgeschwemmt werden. Neben der erforderlichen Reduzierung der Düngemengen ist dies ein wichtiger Schritt, um die Nitrateinträge im Grundwasser zu verringern. Gewässerrandstreifen dienen zudem der Renaturierung und damit Verbesserung des Gewässerzustandes, bieten dem Gewässer mehr Entwicklungsmöglichkeiten und tragen bei entsprechender Ausgestaltung der Pflanzendecke zur Beschattung des Gewässers bei. Das ist gerade mit Blick auf den Klimawandel und den damit zunehmenden Dürreperioden von Bedeutung.“

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. direkter Link zum Artikel