Bedenkliche Entwicklung der Wasserstände in den Gewässern des Landkreises

Nach der sommerlichen Trockenperiode bittet das Landratsamt Calw um größte Zurückhaltung bei Wasserentnahmen aus Flüssen und Bächen

Die Wasserstände bzw. Abflüsse in den Flüssen und Bächen im Landkreis sind aufgrund der bisher trockenen und heißen Witterung auf kritische Werte gesunken. Lokale Regenschauer, wie sie kürzlich niedergegangen sind, tragen kaum zu einer Entspannung der Niedrigwassersituation bei, da die Niederschläge von Boden und Vegetation vollständig aufgenommen werden.


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Auch die mittelfristigen Wetterprognosen gehen nur von geringen Niederschlägen aus, weshalb die Wasserstände und Abflüsse in den Monaten September und Oktober noch niedriger ausfallen könnten. Obwohl das Niveau der Wassertemperaturen aufgrund der gesunkenen Lufttemperaturen und der geringeren Sonneneinstrahlung absinken wird, sind kritische Zustände für Fische und Kleinlebewesen in den Gewässern nicht auszuschließen. Wasserentnahmen aus den Gewässern verschärfen die Situation zusätzlich.

Die Abteilung Umwelt- und Arbeitsschutz des Landratsamtes Calw weist deshalb darauf hin, dass Wasserentnahmen nur unter den im Wassergesetz Baden-Württemberg geregelten Voraussetzungen durchgeführt werden dürfen.

Demnach ist das Schöpfen von Wasser lediglich mit Handgefäßen wie Eimern und Gießkannen zulässig. Das Entnehmen geringer Mengen für die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft und den Gartenbau ist ebenfalls erlaubt. Die Entnahme von Wasser aus Bächen durch Abpumpen ist grundsätzlich nur zulässig, wenn dafür eine Entnahmeerlaubnis des Landratsamts als untere Wasserbehörde vorliegt. Inhaber derartiger Genehmigungen werden gebeten, mit Rücksicht auf die Trockenheit, nur sparsam Wasser zu entnehmen. Das Aufstauen von Gewässern oder das Anlegen von Vertiefungen, z.B. zum Zweck der Entnahme, ist grundsätzlich nicht erlaubt.

Das Landratsamt Calw appelliert daher an das Verantwortungsbewusstsein aller, Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern (Flüsse, Bäche, Gräben, Seen und Teichen) zu unterlassen bzw. auf ein Minimum zu beschränken.

Sollte sich die derzeitige Situation weiter verschärfen und die Gefährdung der Tier- und Pflanzenwelt weiter zunehmen, sieht sich das Landratsamt gezwungen, die Wasserentnahme durch Erlass einer Allgemeinverfügung weiter einzuschränken.

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