Bewertung des Hochwasserrisikos
"Empfehlungen für die Überprüfung der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos und der Risikogebiete nach EU-HWRM-RL" aktualisiert verfügbar
Der vorgelegte Bericht schreibt die "Empfehlungen zur Vorgehensweise bei der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos" (Stand März 2009) fort. Nach § 73 Abs. 6 WHG (Art. 14 Abs. 1 HWRM-RL) sind die Bewertungen der Hochwasserrisiken und die Bestimmung der Risikogebiete bis zum 22. Dezember 2018 (und danach alle sechs Jahre) zu überprüfen und erforderlichenfalls zu aktualisieren.
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