Bewertung des Hochwasserrisikos

"Empfehlungen für die Überprüfung der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos und der Risikogebiete nach EU-HWRM-RL" aktualisiert verfügbar

Der vorgelegte Bericht schreibt die "Empfehlungen zur Vorgehensweise bei der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos" (Stand März 2009) fort. Nach § 73 Abs. 6 WHG (Art. 14 Abs. 1 HWRM-RL) sind die Bewertungen der Hochwasserrisiken und die Bestimmung der Risikogebiete bis zum 22. Dezember 2018 (und danach alle sechs Jahre) zu überprüfen und erforderlichenfalls zu aktualisieren.


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Die überarbeiteten Empfehlungen dienen der harmonisierten Umsetzung in den Bundesländern. Sie basieren auf der Auswertung der Erfahrungen aus dem 1. Zyklus. Damit kann im anstehenden 2. Zyklus die Überprüfung und ggf. Aktualisierung der Bewertungen der Hochwasserrisiken und die Bestimmung der Risikogebiete bundesweit einheitlich erfolgen.

Die Empfehlungen sind auf der LAWA-Homepage über folgenden Link aufrufbar: Externer Linkhttp://www.lawa.de/Publikationen-Veroeffentlichungen-nach-Sachgebieten-Hochwasser-und-Niedrigwasser.html

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft direkter Link zum Artikel