Bewilligung der Grundwasserentnahme in Warstein rechtswidrig
Das Oberverwaltungsgericht hat in acht Beschlüssen vom 21. Dezember 2016 entschieden, dass die den Stadtwerken Warstein erteilte Bewilligung zur Grundwasserentnahme rechtswidrig ist
Acht Unternehmen der Steinindustrie, die im Bereich der Stadt Warstein Kalkstein abbauen, hatten gegen eine von der Bezirksregierung Arnsberg erteilte Bewilligung zur Entnahme von Grundwasser aus der Hillenbergquelle II und der Hillenbergbohrung zum Zwecke der Wasserversorgung der Stadt Warstein geklagt. Das Verwaltungsgericht Arnsberg hatte den Klagen stattgegeben und zur Begründung unter anderem darauf abgestellt, dass bei der Erteilung der Bewilligung die zukünftigen Nutzungsabsichten der Steinbruchbetriebe nicht ausreichend in den Blick genommen worden seien.
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