Bis zu 20 Prozent Mehrbelastung für Bürgerinnen und Bürger möglich

Koalitionsverhandlungen: Vorschlag zur Novellierung der Abwasserabgabe

„Kosten für zusätzliche Abwasserreinigungsstufen nicht auf Bürgerinnen und Bürger abwälzen, sondern Hersteller in die Pflicht nehmen“


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) kritisiert Überlegungen in den derzeit laufenden Koalitionsverhandlungen zur Einführung einer flächendeckenden vierten Abwasserreinigungsstufe, die über eine novellierte Abwasserabgabe finanziert werden soll. Damit würde das Verursacherprinzip mit Blick auf Gewässerverunreinigungen mit Füßen getreten.

Hierzu Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführung Wasser/Abwasser: „Mit einer Novellierung der Abwasserabgabe müssten Bürgerinnen und Bürger unabhängig vom Einkommen alleine die Kosten für die Einführung zusätzlicher Reinigungsstufen in der Abwasserentsorgung zahlen, obwohl sie für die Herstellung der zu entfernenden Stoffe ursächlich nicht verantwortlich sind. Diese Kosten sind erheblich: Bei einer flächendeckenden Einführung der vierten Reinigungsstufe in Deutschland, wie sie derzeit in den Koalitionsverhandlungen diskutiert wird, können auf die Bürgerinnen und Bürger Mehrbelastungen von bis zu 20 Prozent zukommen. Das wäre zum einen unsozial und bedeutet zum anderen für die Hersteller eine „Lizenz zur Verschmutzung.“

Einträge von für die Gewässer problematischen Stoffen, wie zum Beispiel Arzneimittel stellen die Wasserwirtschaft zunehmend vor Herausforderungen. Ziel muss es sein, diese Einträge bereits an der Quelle zu minimieren. Dafür müssen Anreize zur Verminderung von Spurenstoffen bei den Herstellern gesetzt werden. Die künftige Bundesregierung sollte daher bei der Finanzierung von Reinigungsleistungen auch die Hersteller in die Pflicht nehmen.

Das Institut Mocons an der Universität Mühlheim an der Ruhr hat hierzu das sogenannte Fondsmodell entwickelt. Dabei werden die eigentlichen Verursacher von Gewässerbelastungen durch Spurenstoffe berücksichtigt und erhalten An-reize für eine Vermeidung oder Änderung der wassergefährdenden Stoffe. Der hier enthaltene Grundsatz der Herstellerverantwortung ist in Deutschland schon im Kreislaufwirtschaftsgesetz verankert. Insofern müssen Instrumente wie das vorgeschlagene Fondsmodell als erweiterte Herstellerverantwortung auf nationaler und europäischer Ebene etabliert und nicht einseitige Belastungen der Bevölkerung eingeführt werden.“

Die Umsetzung des Verursacherprinzips in der Wasserwirtschaft zeigt auch der Bericht des Europäischen Rechnungshofes. Auch die von der EU-Kommission vorgesehene Novellierung der kommunalen Abwasserrichtlinie sieht in den sogenannten „policy options“ die Einführung einer Herstellerverantwortung vor. Das Fonds-Modell wurde von einem Beratungsunternehmen der EU-Kommission als ein zu untersuchendes Modell präsentiert. Das Fondsmodell wird auch als Lösungsansatz für die Umsetzung der Herstellerverantwortung im Wasserbericht der OECD aufgeführt.

Das Beratungsunternehmen Civity mit durchschnittlichen Gebührenbelastungen von bis zu 17 Prozent. Berechnungen aus Nordrhein-Westfalen und Sachsen zeigen, dass im Einzelfall Mehrbelastungen bis zu 20 Prozent möglich sind.

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. direkter Link zum Artikel