Bundesrat verabschiedet DüV und AwSV

Plenarsitzung beendet langjährige Verhandlungen um Wasser- und Düngerecht

Finanzielle Herausforderungen für die Biogasbranche / Praxisgerechter Vollzug zur Erhaltung der Nährstoffkreislaufwirtschaft notwendig / Am Freitag wurden die neue Düngeverordnung (DüV) sowie die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) verabschiedet.


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Nach mehreren Jahren der Verhandlung ergeben sich nun deutliche Verschärfungen, u.a. bei der Ausbringung der erzeugten Gärprodukte. Ob sich diese am Ende nicht nur deutlich, sondern drastisch auf die Biogasbranche auswirken, wird aber erst die Umsetzung zeigen: Denn beide Verordnungen beinhalten Regelungen, die nicht eindeutig sind oder zu kurz greifen.

Zwar begrüßt der Fachverband Biogas e.V. den Abschluss der Verfahren, weil nun zumindest in weiten Teilen Klarheit über die kommenden Herausforderungen und Zeitabläufe geschaffen wurde. Der Verband fordert jedoch die praxisgerechte Auslegung der Verordnungsinhalte durch die zuständigen Behörden. So kann beispielsweise die Definition der benötigten Lagerkapazität für die anfallenden Gärprodukte für Betreiber von Biogasanlagen zu weitreichenden finanziellen Konsequenzen führen. „Die erforderliche Lagerkapazität sollte sich an den tatsächlich zur Verfügung stehenden Flächen orientieren und nicht auf die Rechtsform begrenzt werden“, fordert Dr. Claudius da Costa Gomez, Hauptgeschäftsführer des Fachverbandes Biogas. „Dies könnte Biogasanlagen, die als eigenständige Gesellschaft vom landwirtschaftlichen Betrieb getrennt sind, zum Verhängnis werden.“ Praxisnah ist die Auslegung des Bundeslandwirtschaftsministeriums, nach der die Flächen des zugehörigen Landwirtschaftsbetriebs sowie Pachtflächen und Flächen von Biomasselieferanten über Substratabnahmeverträge angerechnet werden können.

Die mit der AwSV nun bundeseinheitlichen Maßgaben zum anlagenbezogenen Gewässerschutz greifen für Biogasanlagen im Wesentlichen bereits geltendes Länderrecht auf. Im Detail unzureichend geregelt und damit potenziell problematisch sind aber die Schnittstellen von Biogaserzeugung mit der klassischen Landwirtschaft: Die Anforderungen an Biogasanlagen sind nicht identisch mit denen an sog. JGS-Anlagen. „Wenn für die Lagerung von unvergorener Gülle andere Regelungen gelten als für die Lagerung von vergorener Gülle, behindert das den Ausbau der Güllevergärung und die Integration von Biogasanlagen in überbetriebliche oder -regionale Nährstoffkonzepte gleichermaßen“, fasst da Costa Gomez die Problematik zusammen.

Die Novellen von DüV und AwSV sind zwar aus Sicht des Gewässerschutzes grundsätzlich positiv zu beurteilen. Allerdings ist ein Teil insbesondere der düngerechtlichen Anforderungen mit ertragsorientiertem Pflanzenbau sowie Diskrepanzen zwischen klassischer Landwirtschaft und Biogaserzeugung nicht vereinbar. In der Summe wird eine dem Gewässer- und Klimaschutz angepasste Landwirtschaft sogar unnötig erschwert – sowohl in wirtschaftlicher wie in administrativer Hinsicht. Die neuen Regelungen im Düngerecht bedeuten für die Landwirtschaft, dass der Stickstoff- und Phosphorbedarf der angebauten Fruchtfolgen nicht mit den selbst erzeugten organischen Düngern gedeckt werden darf, sondern zusätzlich teurer und energieintensiv erzeugter Mineraldünger ausgebracht werden muss.

Bundesrat verabschiedet DüV und AwSV - Anhang 1
Fachverband Biogas e.V. direkter Link zum Artikel