Bundesregierung und EU-Kommission haben sich auf schärfere Dünge-Regeln geeinigt

AUF GRUNDLAGE DER NUN VORLIEGENDEN VERORDNUNG WIRD DIE EU-KOMMISSION LAUT BUNDESMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG UND LANDWIRTSCHAFT (BMEL) KEINE KLAGE EINLEITEN

Dazu Karsten Specht, Vizepräsident des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), dessen Mitglieder mehr als 90 Prozent der Deutschen mit Trinkwasser versorgen:


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„Übermäßig aufgebrachte Düngemittel gefährden die Qualität der Trinkwasserressourcen - und damit die Trinkwasserversorgung unserer Bevölkerung, Industrie, Gewerbe und Landwirtschaft. Die EU-Kommission forderte daher seit Jahren von Deutschland, die Nitrateinträge in die Gewässer zu reduzieren, selbst eine Klage stand im Raum. Dass diese nun abgewendet worden ist, begrüßen wir. Das hält aber nur, wenn die Bundesländer dem Entwurf der Düngeverordnung zustimmen - und selbst dann haben wir noch einen weiten Weg zu gehen. Die neue Düngeverordnung mit strikteren Regeln ist notwendig, weil das Grundwasser vielerorts die europäischen Nitrat-Grenzwerte reißt. Worten müssen nun auch endlich Taten folgen. Wenn wir Nitrateinträge in die Gewässer reduzieren wollen, brauchen wir nicht nur zielgerichtete Maßnahmen in den nitratbelasteten Gebieten, sondern müssen diese Gebiete auch bundesweit nach den Vorgaben des Gewässerschutzes ausweisen.“

VKU Verband kommunaler Unternehmen e. V. direkter Link zum Artikel