Deutlicher Schritt in Richtung verursachungsgerechte Vermeidung von Nitrateinträgen

BDEW zur Verabschiedung der AVV Gebietsausweisung im Bundesrat:

Der Bundesrat hat heute einer Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA) zugestimmt.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Mit der Neufassung reagiert die Bundesregierung auf die Kritik der Europäischen Kommission an den von der vorherigen Bundesregierung vorgeschlagene Regelungen. Hierzu erklärt Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser:

„Die Neufassung der Verwaltungsvorschrift enthält im Vergleich zu den bisherigen Regelungen wichtige Fortschritte: So ist es positiv, dass die ausgewiesenen Flächen der nitratbelasteten Gebiete nun um bis zu 45 Prozent vergrößert werden sollen und eine Abkehr vom bisherigen emissionsbasierten Ansatz über die sogenannte Modellierung nach AGRUM DE und systemverwandten Verfahren vorgesehen ist.

Sinnvoll ist auch, dass als Ausgangspunkt für die Ausweisung der nitratbelasteten Gebiete ein von den Bundesländern bis 2024 noch deutlich zu verdichtendes Ausweisungsmessnetz dienen soll, das auf den bereits vorhandenen Messstellen der schon eingerichteten Messnetze basiert.

Die Umsetzung dieses alten Vorschlags hätte bedeutet, dass zahlreiche Messtellen mit einer Überschreitung der Nitratgrenzwerte von 50 mg/l im Grundwasser nicht als sogenannte „Rote Gebiete“ klassifiziert worden wären. In „Roten Gebieten“ sind bundesweit verpflichtende Maßnahmen zur Minderung der Nitrateinträge vorgeschrieben.

Entscheidend ist nun, dass die neuen Regelungen nicht in der Umsetzung in den Bundesländern verwässert werden. Ansonsten drohen erneut Strafzahlungen durch die EU-Kommission.“

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. direkter Link zum Artikel