Deutsche Umwelthilfe und Grüne Liga fordern sofortigen Stopp des Tagebaus Jänschwalde, um weitere Wasserabsenkung zu vermeiden

Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin ein

Die Klagegemeinschaft aus Deutscher Umwelthilfe (DUH) und der Grünen Liga hat am heutigen Donnerstagmorgen, den 4. Juli, beim Oberverwaltungsgericht Berlin Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Cottbus zum Tagebau Jänschwalde eingereicht.


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Das Gericht in Cottbus hatte in seiner Entscheidung zwar die Argumentation der Umweltverbände bestätigt und im Eilverfahren den Hautbetriebsplan des Tagesbaus für voraussichtlich rechtswidrig erklärt. Überraschend und ungewöhnlich ist jedoch, dass das Gericht die Fortführung des Tagebaus und der Entwässerungsanlagen nicht unmittelbar stoppte. Stattdessen räumte es der LEAG und dem Bergamt eine zusätzliche Frist von zwei Monaten für nachträgliche Prüfungen ein. Diese bisher unterbliebenen Prüfungen sind notwendig, um die Auswirkungen des Tagebaus auf umliegende und streng geschützte Moor- und Feuchtgebiete zu untersuchen.

Dazu René Schuster, Braunkohle-Experte von der Grünen Liga: „Hier drohen wertvolle Schutzgebiete für immer verloren zu gehen. Das dürfen wir nicht zulassen. So lange unklar ist, ob der Tagebau überhaupt rechtssicher betrieben werden kann, dürfen keine weiteren Tatsachen geschaffen werden.“

Zur Sicherung und Erweiterung des Tagesbaus müssen im Umfeld Entwässerungsbrunnen gebohrt werden. Dies trägt zur Austrocknung geschützter Moor- und Feuchtgebiete im Umfeld des Tagebaus bei. Obwohl die LEAG diese Auswirkungen im Vorfeld nicht überprüft hatte, genehmigte das brandenburgische Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe den Hauptbetriebsplan. Dagegen haben DUH und Grüne Liga im Februar 2019 Rechtsmittel eingelegt.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH kommentiert: „Das Gericht in Cottbus hat es versäumt, die logische Schlussfolgerung aus seiner eigenen Bewertung zu ziehen. Wenn der Hauptbetriebsplan des Tagebaus voraussichtlich rechtswidrig ist, darf nicht im offenen Rechtsbruch der Betrieb weitergehen. Wir fordern, dass die Ausweitung der Entwässerungen sofort gestoppt wird.“

Das Vorgehen des Verwaltungsgerichts Cottbus ist sehr ungewöhnlich. Wenn das Gericht im Rahmen seiner Überprüfung der Sach- und Rechtslage zu dem Ergebnis kommt, dass der Hauptbetriebsplan für den Tagebau voraussichtlich für rechtswidrig zu erklären ist, folgt daraus zwingend, dass der Betrieb nicht weiter vollzogen werden darf.

Dirk Teßmer, Rechtsanwalt der Kanzlei Philipp-Gerlach & Teßmer: „Die fortschreitende Beeinträchtigung und sogar Zerstörung der betroffenen Schutzgebiete ist offenkundig. Da das Verwaltungsgericht Cottbus unserer Argumentation gefolgt ist, müssen nun auch die zwingenden rechtlichen Konsequenzen gezogen und der Tagebau Jänschwalde gestoppt werden, um weitere Grundwasserabsenkungen aufzuhalten.“

Hintergrund:

Der etwa 100 Meter tiefe und vier Kilometer breite Tagebau Jänschwalde senkt das Grundwasser im Umkreis von mehreren Kilometern ab. In diesem Bereich liegen mehrere als Natura-2000 bzw. FFH (Fauna-Flora-Habitat)-Gebiet geschützte Moore, in denen seit Jahren Austrocknungserscheinungen beobachtet werden. Bei der Prüfung des Weiterbetriebes ab 2019 äußerten die Fachbehörden für Wasser und Naturschutz erhebliche Bedenken gegen die Zulassungsfähigkeit des vorgelegten Hauptbetriebsplans. Trotzdem kam es im Dezember 2018 zu einer Genehmigung.

Das Lausitzer Energieunternehmen LEAG plant, den Tagebau noch bis 2023 zu führen. Aus dem Zulassungsbescheid geht hervor, dass der Tagebau gar nicht mehr genug Geld erwirtschaften kann, um die zur Abbaggerung freigegebene Landschaft wieder nutzbar zu machen. Dafür sei er auf den langfristigen Betrieb anderer Tagebaue und deren Erlöse angewiesen.

Die Kohle aus dem Tagebau Jänschwalde wird in das benachbarte Kraftwerk Jänschwalde geliefert, das als eines der klimaschädlichsten Kraftwerke Europas bekannt ist.

DUH Deutsche Umwelthilfe e.V.