Donaudeklaration

Schutz nach EU-Standards

Auf einer Konferenz der Internationalen Kommission zum Schutz der Donau (IKSD) haben sich Vertreter*innen der 14 Anrainerstaaten und der EU-Kommission auf ein Maßnahmenpaket zur Bewirtschaftung in der Donauregion geeinigt. Die Pläne gelten für den Zeitraum 2015 – 2021 und greifen die Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie sowie der EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie auf.


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Für die Bundesregierung nahm Umwelt- und Bau-Staatssekretär Gunther Adler an der Konferenz teil. Er sagte: „Mit den beiden Managementplänen setzen wir zwei wichtige EU-Richtlinien im Gewässerschutz um und legen die Prioritäten unserer Arbeit für die nächsten sechs Jahre fest. Es ist ein Verdienst der internationalen Zusammenarbeit an der Donau, dass wir gemeinsam mit allen Staaten im Einzugsgebiet der Donau die gleichen Ziele verfolgen und uns zu vergleichbaren Maßnahmen verpflichten.“

Diese gemeinsamen Maßnahmen sehen vor, die Nährstoff- und Schadstoffbelastung der Donau sowie strukturelle Defizite, zum Beispiel Hindernisse für wandernde Fischarten, zu verringern. Dies soll die Gewässer im Donaueinzugsgebiet nach den Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie in einen guten Zustand zu versetzen. Der Hochwasserrisikomanagementplan deckt ebenfalls den Zeitraum der kommenden sechs Jahre ab. Auch hier werden die Vorgaben gemäß der EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie aufgegriffen. Dabei wurde besonders das Solidaritätsprinzip (kein Export von Hochwasser in andere Regionen) sowie die Finanzierung von natürlichen Wasserrückhaltemaßnahmen beachtet.

Zu den beteiligten Ländern zählen Österreich, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Tschechien, Deutschland, Ungarn, Montenegro, Moldawien, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien und die Ukraine.

Deutscher Naturschutzring e.V. direkter Link zum Artikel