Düngung und Gewässerschutz sind kein Widerspruch

Ministerium für Umwelt: Verbesserte Beratung unterstützt Hessische Landwirte bei der Verringerung von ausgebrachten Nitrat und Stickstoffen

„Gute landwirtschaftliche Erträge und ein effektiver Gewässerschutz sind kein Widerspruch“, betonte Hessens Landwirtschafts- und Umweltministerin Priska Hinz zum Start des neuen landesweiten Beratungsangebots zur gewässerschutzorientierten Landwirtschaft.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

„Ziel der Beratung ist es, die Belastung des Grundwassers und der Gewässer durch Nitrat weiter zu reduzieren. Eine sorgsame und bedarfsgerechte Düngung erreicht dies auch ohne wirtschaftliche Einbußen. Dazu haben wir das bestehende Beratungsprogramm grundsätzlich überarbeitet und für die kommenden drei Jahre mit knapp 16 Millionen Euro finanziell solide ausgestattet“, so die Ministerin weiter.

Wie in großen Teilen Deutschlands sind die Nitratwerte im Grundwasser mancherorts auch in Hessen zu hoch. Nitrat gelangt vor allem durch Stickstoffüberschüsse aus Wirtschaftsdüngern und Mineraldüngern auf landwirtschaftlichen Nutzflächen in das Grundwasser. Deswegen wird die Beratung künftig ihre Düngeempfehlungen unter anderem noch stärker an angebauten Kulturen, den geografischen und klimatischen Standortfaktoren ausrichten und so gemeinsam mit den Landwirten eine Reduzierung von Stickstoff- und Phosphorüberschüssen erarbeiten.

Das neue Beratungskonzept enthält konkrete und für die Praxis einfach umzusetzende Empfehlungen, in die Feldversuche und der Erfahrungen der bisherigen Beratungstätigkeit eingeflossen sind. Zwischen- oder Winterbegrünung, Blüh- oder Gewässerrandstreifen und eine streng am Bedarf ausgerichtete Stickstoffdüngung beispielsweise nutzen sowohl dem Gewässerschutz als auch der Einkommenssicherung der Landwirtschaft.

„Flankiert wird die Beratung nun auch durch Elemente der novellierten Düngeverordnung und der Bildung von Wasserschutzgebietskooperationen zwischen Wasserversorgern und Landwirten“, erläuterte Ministerin Priska Hinz weiter. „Außerdem werden wir für Gebiete in denen das Grundwasser besonders stark belastet ist weitergehende Anforderungen zum Gewässerschutz verbindlich festgelegen: Zum Beispiel müssen Landwirte dort melden, wie viel Dünger sie ausgebracht haben.“ Bei den besonders betroffenen Gebieten handelt es sich zum Beispiel im Rheingau oder im Hessischen Ried aufgrund der lokalen Bodenbeschaffenheit und einer vergleichsweise starken landwirtschaftlichen Nutzung.

„Sauberes Wasser ist dringend nötig für ein funktionierendes Ökosystem und auch Grundlage für eine nachhaltige Landwirtschaft. Ich bin überzeugt, dass unser Beratungsangebot die Praktiker in der Landwirtschaft davon überzeugen wird, im Sinne eines erfolgreichen Grundwasserschutzes zu arbeiten“, sagte Hinz abschließend.

Hintergrund:

Die EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) schreibt als Qualitätsnorm für das Grundwasser vor, dass ab einer Nitratkonzentration von 50 Milligramm pro Liter (mg/l) bzw. bei steigenden Trends ab 37,5 mg/l über entsprechende Maßnahmen eine Trendumkehr eingeleitet werden muss. Bereits seit 2011 werden in den WRRL-Maßnahmenräumen eine Intensivberatung durch Gewässerschutzberater und außerhalb der Gebiete eine Grundberatung durch den Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) angeboten.

Düngung und Gewässerschutz sind kein Widerspruch - Anhang 1
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz direkter Link zum Artikel