DWA-Regelwerk

Ausschreibung von Kanalreinigungsleistungen mit dem Hochdruckspülverfahren

Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) hat das Merkblatt ATV/DVWK-M 197 überarbeitet und unter neuer Bezeichnung herausgegeben. DWA-M 197 befasst sich mit der Ausschreibung von Kanalreinigungsleistungen mit dem Hochdruckspülverfahren.


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Gegenstand des Merkblatts ist die Leistungsbeschreibung samt Leistungsverzeichnis. Es enthält die neuesten technischen Regeln und beschreibt beispielhaft verschiedene Vorgehensweisen, je nach Reinigungsanforderungen, Reinigungsziel und Gegebenheiten im Kanal. Das Merkblatt gilt in Abwasserleitungen und -kanälen, die im freien Gefälle betrieben werden.

Feste Ablagerungen, zum Beispiel ausgehärteter Beton, Wurzeleinwuchs oder Inkrustierungen, sind keine Verschmutzungen, die mit dem Hochdruckspülverfahren entfernt werden können. Hier müssen besondere Geräte und Verfahren eingesetzt werden. Sie werden in DWA-M 197 nicht behandelt.

Eine ordnungsgemäß betriebene Kanalisation ist Voraussetzung für den Schutz der Gewässer. Hierzu muss sie jedoch sorgfältig überwacht und instand gehalten werden. Die Kanalreinigung - das öffentliche deutsche Kanalnetz ist gut 560.000 km lang - reduziert den Austrag von Schmutzstoffen in die Gewässer, erhält den erforderlichen Abflussquerschnitt und damit die hydraulische Leistungsfähigkeit der Kanalisation und dämmt die Geruchs- und Gasbildung ein.

Ziel des Merkblattes ist es, Kommunen, Firmen, Verbänden und Ingenieurbüros Hilfestellungen für die ordnungsgemäße Ausschreibung von Kanalreinigungsleistungen zu geben. Es richtet sich somit auch an Firmen, die Kanalreinigungsmaßnahmen im Hochdruckspülverfahren anbieten.

DWA-Regelwerk - Anhang 1
DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. direkter Link zum Artikel