Einbauten Dritter in Abwasseranlagen – Teil 1: Elektronische Kommunikationseinrichtungen

Einbauten Dritter in Abwasseranlagen – Teil 1: Elektronische Kommunikationseinrichtungen
Einbauten Dritter in Abwasseranlagen – Teil 1: Elektronische Kommunikationseinrichtungen

Regelwerk - Aufruf zur Stellungnahme

Entwurf Merkblatt DWA-M 137-1

7. Dezember 2016. Dem Ausbau von Hochgeschwindigkeitskommunikationsnetzen zur flächendeckenden elektronischen Kommunikation wird eine besondere politische und wirtschaftliche Bedeutung beigemessen. Das Parlament und der Rat der europäischen Union haben am 15.Mai 2014 die Richtlinie 2014/61/EU über Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen für die elektronische Kommunikation beschlossen.


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Vor diesem Hintergrund gewinnen die Fragen der Einbau-, Betriebs- und Instandhaltungsbedingungen bei einer gemeinsamen Nutzung an Bedeutung. Die Notwendigkeit des störungsfreien Betriebs der Abwasserableitung, die Vorschriften des DigiNetzG – welches u. a. in das Telekommunikationsgesetz aufgeht – und die Interessen der Kabelnetzbetreiber sollen in diesem Merkblatt in Einklang gebracht werden.

Das Merkblatt DWA-M 137-1 stellt die Bedingungen und die Auswirkungen einer gemeinsamen Nutzung von Kanalnetzen zur Abwasserableitung und für den Betrieb von elektronischen Kommunikationseinrichtungen dar und bewertet diese aus Sicht der jeweiligen Betreiber der Systeme (Kanal- und Kommunikationsnetz).

Im Merkblatt werden die Anforderungen an Einbau und Betrieb von elektronischen Kommunikationseinrichtungen in Kanalnetzen beschrieben und auf der Grundlage bisheriger Erfahrungen bei gemeinsamer Nutzung eine Bewertung der funktionalen Leistungsanforderungen an Kanalnetze unter differenzierter Betrachtung unterschiedlicher Randbedingungen, wie z. B. Profilformen und -abmessungen, Materialien, Abwasserzusammensetzung und hydraulischer Gegebenheiten, getroffen.

Im Merkblatt erfolgt die Analyse und Bewertung der Wechselwirkungen bei gemeinsamer Nutzung im Hinblick auf:

  • Betriebssicherheit und Störungsbeseitigung
  • Durchführung von Betriebs-, Wartungs- und Inspektionsarbeiten
  • Sanierung und nachträgliche Änderung der Kanäle und Kommunikationseinrichtungen
  • Einschätzung der Auswirkungen einer gemeinsamen Nutzung auf die langfristige Entwicklung der Betriebskosten

Hinweise zu vertraglichen Regelungen für Einbau und Betrieb von elektronischen Kommunikationseinrichtungen in Abwasseranlagen finden sich im Anhang.

Das Merkblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe ES-7.1 „Einbauten Dritter im Kanal“ (Sprecher: Dipl.-Ing. Joachim Zinnecker) im DWA-Fachausschuss ES-7 „Betrieb und Unterhalt“ erstellt und richtet sich an Kommunen, Abwasserbeseitigungspflichtige und Kabelnetzbetreiber, die sich mit dem Einbau von Kabeln in Entwässerungssystemen beschäftigen.

Frist zur Stellungnahme: Das Merkblatt DWA-M 137-1 wird bis zum 28. Februar 2017 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an Dipl.-Ing. Christian Berger, berger@dwa.de.

Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal (www.dwa.de/dwadirekt) eingesehen werden. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist er als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.

Einbauten Dritter in Abwasseranlagen – Teil 1: Elektronische Kommunikationseinrichtungen - Anhang 1
DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.