Einsatz von Klärschlamm im Zementwerk genehmigt

Bezirksregierung Münster genehmigt Einsatz von kommunalem Klärschlamm im Zementwerk Dyckerhoff

Den Einsatz von kommunalem Klärschlamm im Zementwerk der Firma Dyckerhoff GmbH in Lengerich hat die Bezirksregierung Münster jetzt genehmigt. Eingereicht hatte Dyckerhoff den Antrag auf Klärschlamm-Mitverbrennung in der Drehrohrofenlinie 8 im Januar 2013.


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Der geplante Klärschlammeinsatz hat in Lengerich ein hohes Bürgerinteresse hervorgerufen und wurde auch im Umfeld von Lengerich kritisch diskutiert. Die Möglichkeit, bei der Genehmigungsbehörde Einwendungen gegen den Klärschlammeinsatz vorzubringen, nahmen 667 Bürgerinnen und Bürger wahr. In der Gempthalle in Lengerich wurden darüber hinaus an drei Tagen in über 25 Stunden sämtliche Aspekte des Klärschlammeinsatzes mit Einwendern, Vertretern der Firma Dyckerhoff, Gutachtern und Behördenvertretern erörtert.

Als Ergebnis dieses Erörterungstermins und der Stellungnahmen der beteiligten Behörden wurden die Antragsunterlagen in Teilbereichen ergänzt und überarbeitet. So wurde die FFH-Verträglichkeitsprüfung ausgeweitet. Dabei ging es um die Frage, ob das umliegende FFH-Gebiet "Nördliche Teile des Teutoburger Waldes mit Intruper Berg" durch den Klärschlammeinsatz beeinträchtigt werden könne. Weiterhin forderte die Bezirksregierung, dass durch den Klärschlammeinsatz nicht mehr Quecksilber emittiert werden dürfe als bisher. Um dies sicherzustellen, müssen an der Zementofenanlage 8 größere bauliche Änderungen vorgenommen werden. Der Antrag war entsprechend zu ergänzen. Außerdem musste die Messung von einzelnen Luftschadstoffen im Umfeld des Werkes nachgeholt werden.

Die Verfahrensdauer von 20 Monaten zeigt, dass es sich die Bezirksregierung Münster mit einer Entscheidung über den Klärschlammeinsatz in Lengerich nicht leicht gemacht hat. Alle Einwendungen der besorgten Bürger und die Stellungnahmen der beteiligten Behörden wurden intensiv diskutiert, geprüft und abgewogen.

Mit der nun vorliegenden fast 50 Seiten umfassenden Genehmigung wird sichergestellt, dass sich die Emissionen des Zementwerkes durch den Klärschlammeinsatz nicht verschlechtern. So wurden die Grenzwerte für einzelne Luftschadstoffe verschärft und hohe Anforderungen an die Beschaffenheit des kommunalen Klärschlamms gestellt. Weiterhin hat die Genehmigungsbehörde eine zusätzliche Messeinrichtung gefordert und die Berichts- und Überwachungspflichten des Betreibers ausgeweitet.

Einzelne Luftschadstoffkomponenten werden zurzeit an zwei Messpunkten im Umfeld des Zementwerkes gemessen. Diese seit Mai 2014 laufenden Luftschadstoffmessungen werden mindestens noch bis zum Dezember 2014 fortgesetzt werden. Die bisher vorliegenden Messergebnisse zeigen, dass die zulässigen Grenzwerte im Umfeld des Werkes weit unterschritten werden.

Die Bezirksregierung Münster ist überzeugt, mit der Genehmigung die Voraussetzung dafür geschaffen zu haben, dass kommunaler Klärschlamm im Zementwerk der Firma Dyckerhoff in Lengerich umweltverträglich mitverbrannt werden kann.

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