Erlaubnis für Versickerung von Niederschlägen

Umweltministerium vereinfacht Baugenehmigungsverfahren

Mit dem in Kraft treten einer Freistellungsverordnung werden ab sofort wasserrechtliche Entscheidungen vereinfacht, die im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens einzuholen sind. In vielen Fällen wird zukünftig keine Erlaubnis für das Versickerung von Niederschlagswasser mehr erforderlich sein.


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Das von den Dächern beziehungsweise gering verschmutzten Flächen abfließende Niederschlagswasser ist in der Regel so sauber, dass es bedenkenlos in den Untergrund versickert werden kann. Deshalb orientiert das Land Brandenburg auch schon seit vielen Jahren darauf, das Regenwasser vorrangig direkt und vor Ort zu versickern. Hierfür bestehen vielerorts auch sehr günstige Voraussetzungen.

War bislang für jegliche Versickerung des Niederschlagswassers eine wasserrechtliche Erlaubnis notwendig, werden diese Bestimmungen nun entscheidend gelockert. Hiermit werden nach Schätzungen des Umweltministeriums jährlich wenigstens 3.500 Baugenehmigungsverfahren vereinfacht und entbürokratisiert. Hiervon profitieren die betroffenen Bürger wie auch die Zulassungsbehörden, die von der Prüfung von Vorgängen befreit werden, aus denen sich kein konkreter Umweltnutzen ergibt. Die Erlaubnisfreistellung gilt ebenso für Altfälle, in denen das Niederschlagswasser zwar jetzt schon versickert wird, hierfür jedoch seinerzeit keine wasserrechtliche Erlaubnis eingeholt wurde.

Ob eine Erlaubnisfreiheit besteht, kann anhand einer einfachen Checkliste überprüft werden. Sie ist über das Internetangebot des Ministeriums unter der Rubrik Gewässerschutz und Wasserwirtschaft / Niederschlagswasser abrufbar.

Die „Verordnung über die erlaubnisfreie Einleitung von Niederschlagswasser in das Grundwasser durch schadlose Versickerung“ ist seit dem 3. Mai 2019 in Kraft. Sie ist im Gesetz- und Verordnungsblattes für das Land Brandenburg, Teil II, Jahrgang 2019, Nummer 32 und im Internet unter http://www.landesrecht.brandenburg.de zu finden.

Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg direkter Link zum Artikel