Ermitteltes Überschwemmungsgebiet des Starzel-, Ascher- und Gröbenbaches vorläufig gesichert

Die Hochwasserereignisse der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass es wichtig ist, aktiv vorzusorgen, um Hochwasserschäden zu minimieren

Eine Voraussetzung dafür ist, die Gebiete zu ermitteln, die bei einem Bemessungshochwasser voraussichtlich überschwemmt werden. Das Bayerische Wassergesetz verpflichtete deshalb die Wasserwirtschaftsämter, die Überschwemmungsgebiete in Bayern zu ermitteln und zu kartieren.


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Grundlage für die Ermittlung eines Überschwemmungsgebietes ist das 100-jährliche Hochwasser (Bemessungshochwasser – HQ100). Ein 100-jährliches Hochwasser tritt durchschnittlich einmal in einhundert Jahren auf. Da es sich um einen statistischen Wert handelt, kann dieser Abfluss innerhalb von 100 Jahren auch mehrfach auftreten.

Für die Gewässerabschnitte des Starzel-, Ascher- und Gröbenbaches in den Städten Germering, Puchheim und Olching sowie den Gemeinden Alling, Eichenau, Emmering und Gröbenzell wurde das Überschwemmungsgebiet berechnet und in Plänen dargestellt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich dabei um die Dokumentation eines natürlichen Zustandes und nicht um eine veränderbare Planung handelt.

Mit Amtsblatt des Landratsamtes Fürstenfeldbruck vom 11.01.2016 wurde nun dieses ermittelte Überschwemmungsgebiet ortsüblich bekannt gemacht und gilt damit als vorläufig gesichert.

Die entsprechenden Unterlagen können im Landratsamt Fürstenfeldbruck und den betroffenen Städten und Gemeinden während der Öffnungszeiten oder im Internet im Zeitraum vom 11.01.2016 bis 11.02.2016 unter http://www.lra-ffb.de/lra/bekanntmachungen.shtml eingesehen werden.

Ermitteltes Überschwemmungsgebiet des Starzel-, Ascher- und Gröbenbaches vorläufig gesichert - Anhang 1
Landratsamt Fürstenfeldbruck