EU-Badegewässerbericht

EU-Badegewässerbericht
EU-Badegewässerbericht

Qualität der Europäischen Badegewässer hervorragend

Heute (Dienstag) haben die EU-Kommission und die Europäische Umweltagentur den Badegewässerbericht für die in ganz Europa im Jahr 2016 überprüften Badegebiete veröffentlicht. Die Wasserqualität ist bei 85 Prozent der europäischen Badegebiete ausgezeichnet.


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In Deutschland erhielten nur fünf Badestellen die Bewertung "mangelhaft". Umweltkommissar Karmenu Vella erklärte: „Die hervorragende Qualität der europäischen Badegewässer ist kein Zufall. Sie ist das Ergebnis harter Arbeit durch engagierte Fachkräfte.“

(23.05.2017) - „Die hervorragende Qualität zeigt, wie wichtig die Förderung „grüner“ Arbeitsplätze in der EU ist. Diese Investition feiern wir in diesem Jahr vom 29. Mai bis zum 2. Juni mit unserer Europäischen Grünen Woche. Wassertechniker, Fachleute in den Bereichen Hochwasserschutz, Umweltchemie und Abwassermanagement – sie alle tragen entscheidend dazu bei, die hohe Qualität der Badegewässer aufrecht zu erhalten“, so Karmenu Vella, EU-Kommissar für Umwelt, Meerespolitik und Fischerei weiter.

Hans Bruyninckx, Exekutivdirektor der Europäischen Umweltagentur (EUA), fügte hinzu: „Es ist ein ermutigendes Zeichen, dass mehr und mehr Badegewässer in ganz Europa die höchsten Qualitätsstandards erfüllen. Dies trägt dazu bei, dass die Europäer fundiertere Entscheidungen in Bezug auf die Badegebiete fällen, die sie in diesem Sommer besuchen wollen. Es zeigt darüber hinaus auch die Wirksamkeit unserer Umweltpolitik und die praktischen Vorteile einer hervorragenden Datenerhebung und -analyse für den Schutz der menschlichen Gesundheit und für unser tägliches Leben.“

Gemäß dem heute veröffentlichten jährlichen Bericht über die Qualität der Badegewässer erfüllen mehr als 85 Prozent der in ganz Europa im Jahr 2016 überprüften Badegebiete die strengsten Qualitätsnormen und verdienen die Beurteilung „ausgezeichnet“, das heißt diese Badegewässer sind weitgehend frei von Schadstoffen, die die menschliche Gesundheit und die Umwelt belasten könnten. Mehr als 96 Prozent der Badegebiete erfüllen die Mindestqualitätsanforderungen gemäß den Vorschriften der Europäischen Union. Der Bericht bezieht sich auf die Badegewässer in der gesamten EU, Albanien und der Schweiz.

Der Bericht der Europäischen Umweltagentur (EUA) und der Europäischen Kommission bestätigt einen positiven Trend, demzufolge die Wasserqualität der Strände und Badeplätze in ganz Europa seit 40 Jahren stetig besser wird.

Im Jahr 2016 erhielten nur 1,5 Prozent der Badegebiete die Bewertung „mangelhaft“. Zwischen der Badesaison 2015 und 2016 fiel die Gesamtzahl der als „mangelhaft“ eingestuften Badegewässer von 383 auf 318.

Die höchste Zahl der Badegebiete mit schlechter Wasserqualität befanden sich in Italien (100 Badegebiete), Frankreich (82 Badegebiete) und Spanien (39 Badegebiete).

In Deutschland wurden 2292 Badestellen untersucht. Das sind 10,6 Prozent aller Badegewässer in Europa. 13 500 Proben wurden zur Überprüfung genommen.

Die fünf deutschen Badestellen, die nach der europäischen Mindestnormen ein mangelhaftes Ergebnis haben, liegen zwei in Baden-Württemberg (Finsterroter See in Wüstenrot und die Kocherbadebucht in Künzelsau), zwei in Niedersachsen (Dümmer See in Lembruch- Badestelle Seestraße und Birkenallee) und eine in Mecklenburg-Vorpommern (Strelasund an der Ostseeküste in Tremt).

Wie kommt es zur Verschmutzung im Wasser?

Fäkale Kontamination von Wasser bildet nach wie vor ein Risiko für die menschliche Gesundheit, insbesondere wenn diese in Badegebieten festgestellt wird. Das Baden an verunreinigten Stränden oder Seen kann zu Erkrankungen führen. Die größten Verschmutzungsquellen sind Abwässer und Wasser von landwirtschaftlichen Betrieben und landwirtschaftlichen Nutzflächen. Diese Verschmutzung nimmt bei schweren Regenfällen und Überschwemmungen aufgrund von überlaufenden Abwasserkanälen und Drainagewasser, das in Flüsse und Seen gespült wird, zu. Alle EU-Mitgliedstaaten sowie Albanien und die Schweiz überwachen ihre Badegebiete gemäß den Bestimmungen der überarbeiteten Badegewässerrichtlinie der EU. In den Rechtsvorschriften ist festgelegt, wann die Qualität von Badegewässern entsprechend der nachgewiesenen Menge von Fäkalbakterien als „ausgezeichnet“, „gut“, „ausreichend“ oder „mangelhaft“ einzustufen ist. In den Fällen, in denen Wasser als „mangelhaft“ eingestuft wird, sollten die Mitgliedstaaten bestimmte Maßnahmen ergreifen, wie beispielsweise ein Badeverbot oder eine Warnung aussprechen, die Öffentlichkeit über das Problem informieren und geeignete Abhilfemaßnahmen einleiten.

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