EU-Fischereipolitik: Mitgliedstaaten kontrollieren zu nachlässig

Wasser & Meere

Der Europäische Rechnungshof hat diese Woche einen Sonderbericht veröffentlicht, in dem er größere Anstrengungen von EU-Staaten bei Kontrollen verlangt, ob EU-Fischereigesetze eingehalten werden.


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Zwar stellten die Prüfer*innen Fortschritte in mehreren Bereichen der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) fest, aber eben auch Mängel bei der Anwendung der Fischereikontrollverordnung.

Viele EU-Mitgliedstaaten haben die Verordnung noch nicht vollständig in nationales Recht umgesetzt. Einige EU-Länder seien zu nachlässig, was die Überprüfung der Kapazitäten von Fischfangflotten und der Informationen über Fangschiffe betrifft.

Auch gab es erhebliche Abweichungen zwischen den gemeldeten Anlandungen und den anschließend vorgenommenen Aufzeichnungen zum Erstverkauf von gefangenem Fisch.

Darüber hinaus werden die Sanktionsmechanismen nur unzureichend angewendet. Das dafür vorgesehene Punktesystem werde bislang nur von Italien vollständig angewendet. Frankreich dagegen nutzt das Punktesystem noch nicht. Fischer, die gegen Regelungen verstoßen, sollen Punkte erhalten. Bei vollem Punktekonto kann die Fischereilizenz entzogen werden.

Die Anwaltskanzlei ClientEarth, die sich für den Umweltschutz einsetzt, begrüßte den Bericht und stimmte mit den Prüfer*innen darin überein, dass die EU-Mitgliedstaaten ihren Kontrollpflichten umfassender nachkommen müssen. Insbesondere das Datenmanagement müsse verbessert werden und Sanktionen konsequenter durchgesetzt werden.

Deutscher Naturschutzring e.V. direkter Link zum Artikel