EU-Landwirtschaftsminister sollen Wasserqualität (be)achten

Gewässerschutz in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)

Die EU-Kommission hat Ende April ein Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen veröffentlicht, in dem die bestehende Wasser- und Agrarpolitik analysiert wird (EU-News 11.05.2017).


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Das Europäische Umweltbüro (EEB) und das europäische Pestizid-Aktions-Netz PAN Europe haben sich an die Landwirtschaftsminister*innen gewandt, damit diese konkrete Vorschläge für Gewässerschutz in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) erarbeiten. Vom 21. bis 23. Mai haben sich die zuständigen Minister*innen auf Malta zu einem informellen Treffen versammelt, auf dem das Papier der EU-Kommission vorgestellt wurde.

EEB und PAN begrüßen die Initiative der EU-Kommission grundsätzlich. Die Verbände kritisieren aber, dass das Dokument zwar deutlich macht, dass Europa - vor allem wegen der landwirtschaftlichen Praktiken - weit davon entfernt ist, einen guten Wasserzustand zu erreichen. Bei den Vorschlägen für die GAP bleibe es aber erstaunlich unkonkret. Gleichzeitig hebt die EU-Kommission in ihrem Papier hervor, dass Landwirtschaft und Wasser in den Zielen der Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung (SDGs) eine wesentliche Rolle spielen. Nachhaltige Wasserwirtschaft (SDG6) und nachhaltige Landwirtschaft (SDG2) sind primäre Ziele, und keines kann unabhängig voneinander erreicht werden.

Das Arbeitsdokument konzentriere sich auf eine verbesserte Umsetzung, eine bessere Regierungsführung, gezielte Investitionen und eine verstärkte Wissensbasis im Bereich der Wasserpolitik, geht aber nicht ausreichend auf grundlegende Inkonsistenzen innerhalb der GAP ein. Hier gibt es jährliche Direktzahlungen an Landwirt*innen, die nicht unbedingt mit der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) konform gehen. Und Mittel in der Zweiten Säule werden für Investitionen in die Bewässerung ausgerichtet, ohne den Gewässerschutz dabei ausreichend zu beachten. Es sei Zeit für einen ganzheitlichen Ansatz, der unter anderem auch den Landwirt*innen dabei hilft, ein effizientes Landwirtschaftssystem mit dürreresistenterem Getreide zu entwickeln.

Es bestehe kein Grund, die WRRL mit ihrem Ziel, einen guten Gewässerzustand zu erreichen, nicht in die Cross-Compliance-Regelungen einzubeziehen. Es müsse Schluss damit sein, jährlich Milliarden Euro in Praktiken zu stecken, die mit grundlegenden Umwelt- und Gewässerschutzregeln der EU nicht vereinbar seien. Auch der nachhaltige Gebrauch von Pestiziden müsse über Cross Compliance besser einbezogen werden als bisher.

Deutscher Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen (DNR) e.V. direkter Link zum Artikel