EU-Staaten und Parlament einig bei künftiger Behandlung von kommunalem Abwasser

Der Rat der EU-Staaten und das Europäische Parlament haben sich darauf geeinigt, die Vorgaben zur Behandlung von kommunalem Abwasser zu überarbeiten. Ziel ist es, die menschliche Gesundheit und die Umwelt besser vor schädlichen Wassereinleitungen zu schützen.


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EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius begrüßte die Einigung: „Damit sorgen wir nicht nur für sauberes Wasser für alle Europäerinnen und Europäer, sondern auch für einen besseren Zugang zur Sanitärversorgung, für die Umsetzung des Verursacherprinzips und für Energieautonomie. Diese Änderungen werden den Sektor revolutionieren und ihn in den kommenden Jahrzehnten widerstandsfähiger machen.“

Unter anderem wird die Richtlinie dafür sorgen, dass zwei Millionen Menschen der am stärksten schutzbedürftigen und marginalisierten Bevölkerungsgruppen in der EU Zugang zur Sanitärversorgung in öffentlichen Räumen haben. Dies steht im Einklang mit den Anforderungen der kürzlich verabschiedeten überarbeiteten Trinkwasserrichtlinie, die den Zugang zu Wasser für alle vorschreibt.

Verringerung von Chemikalien und Schadstoffen in gereinigtem Wasser

Die Richtlinie wird eine größere Anzahl von Gebieten abdecken, da sie nun auch für kleinere Gemeinden ab 1.000 Einwohnern gilt. Sie sieht vor, dass mehr Nährstoffe und Mikroschadstoffe aus kommunalem Abwasser entfernt werden müssen, insbesondere solche, die aus toxischen Arzneimitteln und Kosmetika stammen. Sie wird eine systematische Überwachung von Mikroplastik an den Zu- und Abläufen von kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen sowie des Klärschlamms einführen. Die zusätzliche Überwachung von „ewigen Chemikalien“ wie PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) wird das vorhandene Wissen über die Verbreitung dieser Chemikalien über das kommunale Abwasser verbessern.

Mit der neuen Richtlinie wird das Verursacherprinzip in der Wasserwirtschaft erstmals konkret umgesetzt. So müssen nun die umweltschädlichsten Wirtschaftszweige, wie Pharmaunternehmen und Kosmetikhersteller mindestens 80 Prozent der Kosten für die Beseitigung von Mikroschadstoffen (sog. Viertbehandlung) tragen. Dadurch werden die durch die neuen Anforderungen bedingten Kosten für die Bürgerinnen und Bürger begrenzt.

Darüber hinaus müssen wichtige gesundheitsbezogene Parameter im kommunalen Abwasser regelmäßig überwacht werden, einschließlich antimikrobieller Resistenzen oder SARS-COVID-Erreger im Falle einer Pandemie.

Sich besser rüsten für den Umgang mit heftigen Regen

Die neuen Maßnahmen tragen den sich wandelnden klimatischen Bedingungen Rechnung und sehen in Bezug auf einen besseren Umgang mit Starkregenereignissen klare Verpflichtungen für die Mitgliedstaaten vor. Die jüngsten Ereignisse in verschiedenen Mitgliedstaaten wie Deutschland, Frankreich, den Niederlanden und Belgien haben gezeigt, dass sich die Niederschlagsverhältnisse nicht nur im Sommer, sondern auch im Winter drastisch ändern müssen. Dringend nötig sind Maßnahmen, um die Anpassung des kommunalen Abwassersektors an diese neue Realität sicherzustellen. Für Großstädte müssen die Mitgliedstaaten systematisch integrierte Bewirtschaftungspläne für den Umgang mit Niederschlagswasser aus starken Regenfällen entwickeln. Für kleinere Städte müssen sie dies tun, wenn solches Niederschlagswasser ein Risiko darstellt. In diesen Plänen müssen konkrete Bewirtschaftungsmaßnahmen festgelegt werden, wobei naturbasierten Lösungen zu bevorzugen sind.

Die Richtlinie wird zur Kreislaufwirtschaft beitragen. Und zwar, indem sie die Qualität von Klärschlamm und behandeltem Abwasser verbessert, eine stärkere Wiederverwendung in der Landwirtschaft ermöglicht und sicherstellt, dass wertvolle Ressourcen nicht verloren gehen.

Nächste Schritte

Das Europäische Parlament und der Rat müssen die neue Richtlinie nun noch förmlich annehmen, bevor sie in Kraft treten kann. Die Richtlinie wird 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten. Die Mitgliedstaaten müssen dann mit der Umsetzung der Anforderungen beginnen und im Jahr 2026 erste aktualisierte nationale Umsetzungsprogramme übermitteln.

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