EU-Trinkwasserrichtlinie

VKU begrüßt die Überarbeitung der 20 Jahre alten EU-Trinkwasserrichtlinie

Die EU-Kommission hat heute die Überarbeitung der Trinkwasserrichtlinie präsentiert. Dazu der Verband kommunaler Unternehmen, der die kommunale Wasser- und Abwasserwirtschaft vertritt:


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Allein in Deutschland werden etwa 8.100 Tonnen potenziell umweltrelevanter Arzneimittel verwendet, die sich irgendwann in der Umwelt und den Gewässern wiederfinden. Deshalb ist es gut, dass die Kommission die 20 Jahre alte EU-Trinkwasserrichtlinie an die aktuellen Gegebenheiten und Verunreinigungsquellen anpassen will. Für einen wirksamen Gewässerschutz ist aber vor allem die konsequente Umsetzung des Vorsorge- und des Verursacherprinzips nach wie vor das Wichtigste.

Das systematische Risikomanagement zu verstärken ist grundsätzlich sinnvoll. So können Verunreinigungsquellen frühzeitig erkannt werden. Mit den dadurch sichtbar werdenden Problemen dürfen die Wasserversorger aber nicht alleine gelassen werden. Die Wasserwirtschaft ist nicht der Verursacher des Problems und darf auch nicht zum Reparaturbetrieb degradiert werden. Am Ende hieße das, den Verbraucher als Wasser- und Abwasserkunden mit den Kosten der Problembeseitigung allein zu belasten. Alle Maßnahmen sollten beim Verursacher der Verunreinigung und den jeweiligen Stoffen ansetzen und auf einer detaillierten Betrachtung der Umweltauswirkungen basieren.

Wir begrüßen das Ziel der EU-Kommission, das Vertrauen der Bevölkerung in die Qualität ihres Trinkwassers weiter zu bestärken. Dabei helfen zeitnah verfügbare und verständlich aufbereitete Informationen. Diese liefern die Wasserversorger ihren Kunden gerne. Weitergehende Verpflichtungen haben für den Verbraucher keinen Mehrwert. Für Deutschland gilt weiterhin: Die Verbraucher bekommen hervorragendes Trinkwasser aus dem Hahn.

Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) direkter Link zum Artikel