EuGH-Urteil zu Wasserkraftwerk Schwarze Sulm enttäuschend

Der Bau des Wasserkraftwerks an der Schwarzen Sulm in der österreichischen Steiermark sorgt seit Jahren für Diskussionen

Nun hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine Klage der EU-Kommission gegen Österreich abgewiesen. Die Entscheidung trifft bei Umweltverbänden und Gegner*innen des Kraftwerks auf Unverständnis.


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Der Streit im Fall des Wasserkraftwerks an der Schwarzen Sulm begann 2007. Damals bewilligte der Landeshauptmann den Bau des relativ kleinen Kraftwerks, 2009 hat das Umweltministerium die Bewilligung aufgehoben. 2012 sah der Verwaltungsgerichtshof dabei Formalfehler und die Genehmigung war wieder gültig, woraufhin die EU-Kommission vor dem EuGH Klage gegen Österreich erhob. Das nun erlassene Urteil EuGH wird als Grundsatzentscheidung mit Signalwirkung verstanden.

Streitpunkt ist der Artikel 4 der Wasserrahmenrichtlinie zu den Umweltzielen der Richtlinie, insbesondere zu dem "guten ökologischen Zustand" von Gewässern (Richtlinie 2000/60/EG). Die EU-Kommission erhob Klage, da die Wasserrahmenrichtlinie bei der regionalen Genehmigung nicht ausreichend beachtet worden sei. Die Wasserqualität des Flusses wurde im Zuge des Genehmigungsverfahrens herabgestuft – von sehr gut auf gut – dies machte den Bau des Wasserkraftwerks möglich. Der Vorwurf der EU-Kommission lautet, dass der Bau des Wasserkraftwerks bewilligt wurde, obwohl bekannt war, dass dies zu einer Verschlechterung der Wasserqualität führen würde. Der EuGH lehnte diese Klage jetzt ab, denn EU-Recht zum Verschlechterungsgebot sei nicht gebrochen worden. Umweltverbände bedauern, dass die Klage der EU-Kommission nicht ausreichend begründet gewesen sei und nicht alle Streitpunkte ausreichend aufgenommen hätte.

Die Landtagsabgeordnete Sabine Jungwirth der österreichischen Grünen sagt: "Aus unserer Sicht ist diese Entscheidung nicht nachvollziehbar, da der EuGH wesentliche Fakten nicht berücksichtigt hat, die jedoch am Tisch liegen." Denn momentan müsse der österreichische Verwaltungsgerichthof noch über die nicht gerechtfertigte Herabstufung der Wasserqualität entscheiden. WWF und andere Umweltverbände hatten gehofft, dass sich beim EuGH inhaltliche und sachliche Argumente gegen eine formaljuristische Sicht des Falles durchsetzen würden. „Das Urteil des EuGH zur Sulm ist extrem bedauerlich, für uns ist es fachlich  nicht nachvollziehbar, aber es ist zu akzeptieren. Nichtsdestotrotz werden jetzt die nächsten Schritte im österreichischen Recht entscheidend sein. Der Ball liegt nun bei Bundesminister Rupprechter - und dem Verwaltungsgerichtshof“, sagt WWF-Flussexpertin Bettina Urbanek zum EuGH-Urteil. Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes warnt davor, dass der Kraftwerkbau trotz des EuGH-Urteils immer noch juristisches Glatteis sei, da noch weitere Verfahren auf nationaler und europäischer Ebene liefen.

Die Schwarze Sulm gilt als eines der letzten Fließgewässer in Österreich, das sich in einem derart natürlichen Zustand befindet.

Deutscher Naturschutzring e.V. direkter Link zum Artikel