Europäische Kommission verpasst Anerkennung des Menschenrechts auf Wasser

Neufassung der Trinkwasser-Richtlinie bringt nur einzelne Verbesserungen

Die Neufassung der Trinkwasser-Richtlinie, die morgen (1.2.) in der Europäischen Kommission beraten wird, bleibt nach Ansicht der Europäischen Bürgerinitiative „Wasser ist Menschenrecht“ weit hinter den Forderungen von über 1,8 Millionen Europäischen Bürgerinnen und Bürgern zurück.


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„Die guten Vorschläge der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für das Menschenrecht auf Wasser und Sanitärversorgung finden sich im Entwurf der Kommission leider nicht wieder“, erklärte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Andreas Scheidt. Stattdessen ergehe sich die Kommission in Detailfragen, die unzulässig in das Selbstbestimmungsrecht der Kommunen eingreifen.

Positiv sei, dass die Hauptforderung der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) „Wasser ist Menschenrecht“ in der Europäischen Gesetzgebung erstmals berücksichtigt werde. Der Entwurf für die Neufassung der Trinkwasser-Richtlinie enthalte nun eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten, den Zugang von Menschen zu Trinkwasser zu sichern und zu verbessern, die ihn bisher nicht haben. Diese Verpflichtung bleibe aber sehr unkonkret und gehe über Informationspflichten kaum hinaus, kritisierte Scheidt. „Jetzt ist das Europäischen Parlament gefragt, den Entwurf von überflüssigen Details zu entschlacken und dem Menschenrecht echte Geltung zu verschaffen, wie es das Parlament in seinem Initiativbericht 2015 gefordert hat.“ so Scheidt weiter.

Mit der ersten erfolgreichen Europäischen Bürgerinitiative „Wasser ist Menschenrecht“ und der hartnäckigen Arbeit im Anschluss an die Unterschriftensammlung hätte die Bürgerinitiative erreicht, dass die Europäische Kommission ihren dürren Worten vom März 2014 endlich Taten folgen lassen müsse. „Leider ist der vorliegende Vorschlag halbherzig. Wir werden deshalb weiter für eine echte Anerkennung des Menschenrechts auf Wasser und Sanitärversorgung eintreten“, so das ver.di-Bundesvorstandsmitglied.

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