Explosionsschutz für abwassertechnische Anlagen

Merkblatt DWA-M 217

Für eine rechtssichere und fachlich angemessene Umsetzung gesetzlicher Vorgaben zum Explosionsschutz in abwassertechnischen Anlagen hat die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) ein Merkblatt veröffentlicht.


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DWA-M 217 schreibt den DWA-Arbeitsbericht „Erstellen von Explosionsschutzdokumenten für abwassertechnische Anlagen“ fort.

Das Merkblatt stellt die Rechtsgrundsätze dar und gibt einen Überblick über die relevanten fachlichen Grundlagen, insbesondere die abwasserspezifische Anwendung der Prinzipien des Explosionsschutzes. Es enthält Hinweise zur Gefährdungsbeurteilung, zu technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen und zum Explosionsschutzdokument, das nach der Betriebssicherheitsverordnung für Bereiche, in denen eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann, erstellt werden muss. Unterschiede zwischen dem Betrieb von Entwässerungssystemen und Kläranlagen werden in den einzelnen Kapiteln beschrieben. Das Merkblatt soll eine Hilfestellung bei der Sicherstellung eines angemessenen Explosionsschutzes sein.

Explosionen können auf abwassertechnischen Anlagen nicht ausgeschlossen werden, zum Beispiel durch die Bildung und Freisetzung von Biogas/Faulgas oder die Einleitung brennbarer Flüssigkeiten in die Kanalisation. Es handelt sich zwar um seltene Ereignisse, allerdings stellen sie aufgrund der meist großen Schäden ein hohes Risiko dar.

DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. direkter Link zum Artikel